Spezialisierung auf Fachgebiete Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen wird konkret

Köln · Die 337 Krankenhäuser in NRW müssen sich künftig auf bestimmte Leistungen wie Schlaganfall-Versorgung oder Knie- und Hüftprothesen konzentrieren und sollen nicht mehr alles anbieten. Für die Reform steht jetzt der konkrete Zeitplan fest.

 Die Kliniklandschaft in NRW soll umgebaut werden (Symbolbild).

Die Kliniklandschaft in NRW soll umgebaut werden (Symbolbild).

Foto: dpa/Christian Charisius

Nach einer Vorlaufphase sollen am 17. November die Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über eine Spezialisierung der Kliniken auf bestimmte Leistungen beginnen. Das teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch mit. Dafür haben die Beteiligten laut Gesetz ein halbes Jahr Zeit.

Danach prüfen die Bezirksregierungen und abschließend das Gesundheitsministerium die regionalen Planungskonzepte. Dafür werden auch Verbände, Kommunen und Gewerkschaften angehört. Am Ende entscheidet das Gesundheitsministerium über den Versorgungsauftrag der einzelnen Krankenhäuser.

Künftig ist laut dem neuen Krankenhausplan nicht mehr die Bettenzahl das zentrale Planungsinstrument. Die Krankenhäuser in NRW sollen sich vielmehr auf bestimmte Leistungen spezialisieren - etwa auf Hüft- oder Knie-Prothesen bis hin zur Bauchspeicheldrüsen-Operation oder Geburtshilfe. Grundsatz ist aber, dass ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung für 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein muss. Intensivmedizin muss flächendeckend vorgehalten werden. NRW ist das erste Bundesland mit einem solchen Modell.

Zur Ermittlung des stationären Bedarfs wird die jährliche Fallzahl je medizinischer Leistung, etwa bei Hüft- und Knie-Prothesen, Organtransplantationen oder Geburtshilfe herangezogen. Das Krankenhaus muss vorgegebene Qualitätskriterien in der gewünschten Leistungsgruppe erfüllen. Ein Feststellungsbescheid legt zuletzt fest, welche Leistungen das Krankenhaus vor Ort erbringen soll und in welchem Umfang.

(bsch/dpa)
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