Angriff in Regionalzug mit zwei Toten Das Recht muss schärfer werden

Meinung | Düsseldorf · Nach der tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug bei Hamburg stellt sich die berechtigte Frage, ob die Bluttat hätte verhindert werden können, angesichts der langen Strafakte des mutmaßlichen Täters.

Zwei Tote bei Messerattacke im Zug nahe Brokstedt
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Foto: dpa/Jonas Walzberg

Der 33-jährige mutmaßliche Täter, der nach eigenen Angaben staatenloser Palästinenser ist, ist seit seiner Einreise nach Deutschland mehrfach und regelmäßig straffällig geworden – und das auch mit massivsten Gewaltdelikten. Eine der drängendsten Fragen lautet deshalb auch: Warum wurde der Mann nicht abgeschoben?

Der Grund ist in diesem Fall schlicht und unbefriedigend: Eine Abschiebung in die Autonomiegebiete ist nicht möglich, weil sie keine Staaten im völkerrechtlichen Sinne sind. Und selbst wenn es möglich gewesen wäre, hätte das deutsche Asylrecht das verhindert, genauer gesagt: der subsidiäre Schutzstatus, den ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verliehen hat.

Das Asylrecht kurzfristig zu ändern, dürfte kompliziert und langwierig sein. Wenn aber eine Abschiebung nicht möglich ist, dann muss auf jeden Fall verhindert werden, dass ein solcher Gewalttäter – zumal noch Wiederholungstäter – frei herumlaufen darf. Wenn die rechtlichen Gegebenheiten dafür nicht vorhanden sein sollten, müssen die Gesetze dringend verschärft werden – und das ganz schnell.

Das Stationsschild des Bahnhofs Brokstedt. Bei einer Messerattacke in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg waren in Brokstedt zwei junge Menschen getötet und fünf verletzt worden.

Das Stationsschild des Bahnhofs Brokstedt. Bei einer Messerattacke in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg waren in Brokstedt zwei junge Menschen getötet und fünf verletzt worden.

Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Denn die Tat des 33-Jährigen reiht sich ein in eine Serie von tödlichen Messerattacken von Asylbewerbern, die schon vorher durch Gewalt aufgefallen und nicht von den Behörden gestoppt worden sind – wie etwa der Somalier, der im Sommer 2021 in Würzburg drei Frauen erstach. Dabei fällt auf, dass solche Messerangreifer häufig aus Kriegs- oder Krisenregionen stammen und als psychisch krank eingestuft wurden. Es ist Aufgabe des Staates, die Gesellschaft vor solchen Leuten zu schützen. Die Zeit der reinen Betroffenheitsbekundungen nach solchen Taten muss daher spätestens jetzt vorbei sein.

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