Urteil im Rockerprozess Kölner Ex-„Bandidos“-Chef und Ehefrau verurteilt

Köln · Im Prozess gegen den früheren Kölner Präsidenten der Rockergruppe Bandidos MC Cologne und seine Ehefrau hat das Kölner Landgericht am Donnerstag die Urteile gesprochen.

 Die Angeklagten, der Anführer der Kölner "Bandidos"(2.v.l) und dessen Ehefrau (r) warten mit ihren Anwälten in einem Gerichtsaal im Landgericht. (Archivfoto)

Die Angeklagten, der Anführer der Kölner "Bandidos"(2.v.l) und dessen Ehefrau (r) warten mit ihren Anwälten in einem Gerichtsaal im Landgericht. (Archivfoto)

Foto: dpa/Henning Kaiser

Der 33-Jährige wurde wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Vom Vorwurf des besonders schweren Raubes zu Lasten eines Schmuckhändler sprach das Gericht ihn dagegen frei. Die 37 Jahre alte Frau erhielt wegen besonders schweren Betrugs eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Laut Urteil hatte die Angeklagte ab 2002 eine Scheinbeziehung mit einem Schweizer Geschäftsmann neben ihrer Ehe geführt. Als sie 2017 von ihrem Ehemann schwanger wurde, täuschte sie ihrem Liebhaber vor, dass er der Vater sei und verlangte von ihm Geld für den Kauf einer Wohnung. Das Opfer gab ihr daraufhin 315.000 Euro.

Der 33-Jährige wurde verurteilt, weil er sich im Januar 2019 in der Kölner Innenstadt mit einem Rivalen der verfeindeten Rockergruppe Hells Angels einen Schusswechsel geliefert hatte. Ob die beiden vom Angeklagten abgegebenen Schüsse gezielt und mit „Verletzungs- oder Tötungsabsicht“ abgefeuert wurden, konnte das Gericht nicht feststellen.

(chal/dpa)
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