Prozess in Köln Hundehändler versteckten Welpen in Kühlschrank

Köln · Fünf Malteser-Welpen in einem Kühlschrank – das Bild veröffentlichte die Kölner Polizei im Dezember 2020. Nun wurden zwei Frauen und ein Mann wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt.

 So wurden die Hunde im Dezember 2020 in einer Wohnung in Chorweiler entdeckt.

So wurden die Hunde im Dezember 2020 in einer Wohnung in Chorweiler entdeckt.

Foto: dpa/Polizei Köln

Wegen Verdachts des illegalen Welpenhandels durchsuchten Polizisten im Dezember 2020 eine Wohnung in Köln-Chorweiler. Doch außer Halsbändern, Leinen, Näpfen und Hundefutter entdeckten die Beamten nichts. Bis eine Polizistin einen Kühlschrank verrückte und öffnete, der zwischen Müll und Gerümpel auf dem Balkon der Wohnung stand. „Da waren fünf Welpen drin, sie machten einen apathischen Eindruck, gaben keinen Laut von sich“, sagt die Polizistin am Freitag als Zeugin im Kölner Amtsgericht.

Wegen Betrugs wurde nun ein Ehepaar, 32 und 34 Jahre alt, zu je 1000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil die beiden mehrere kranke Malteser-Welpen verkauft haben. Zwei erst etwa sieben Wochen alte Hunde starben innerhalb einer Woche bei ihren neuen Besitzerinnen, die je rund 650 Euro für die Tiere bezahlt hatten. Auch eine Tante der Angeklagten wurde verurteilt. Sie muss 1350 Euro wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz bezahlen. Sie war es, die die Hunde im Kühlschrank versteckte, als die Polizei vor der Tür stand. Eine Tierärztin, die bei der Durchsuchung dabei war, sagt: „Die Hunde waren im Kühlschrank übereinander und erdrückten sich fast gegenseitig.“ Sie hätten gezittert und nur noch wenig Sauerstoff gehabt. Einer starb wenig später im Tierheim, die anderen konnten später vermittelt werden.

Die Amtsrichterin stellte auch den Käuferinnen der anderen Welpen kritische Fragen. „Kamen Ihnen die Umstände nicht merkwürdig vor?“ Der niedrige Preis für die Welpen und das Angebot der Verkäufer, das Tier nach Hause zu bringen. „Im Nachhinein ja“, sagt eine der Frauen. Beide Frauen hatten die Hunde auf Ebay gesehen und gekauft. „Damit befeuert man solche Dinge natürlich“, sagte die Richterin. In der Wohnung der Hundehändler wurde damals auch ein Chip-Implantiergerät sichergestellt. Einen gewerbsmäßigen Handel konnte das Gericht den drei Angeklagten aber nicht nachweisen.

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