Tod durch vergiftete Glukose Doch noch kein Urteil gegen Kölner Apothekerin – Prozess vertagt
Köln · Vier Jahre nach dem Tod einer Frau und ihres Babys durch vergiftete Glukose in Köln sollte am Donnerstag eigentlich ein Urteil verkündet werden. Doch dazu kam es nicht.
Ein Routinetest auf Schwangerschaftsdiabetes, wie er täglich in Arztpraxen durchgeführt wird, verursachte im September 2019 den Tod einer Kölnerin (28) und ihres Babys, das noch per Notkaiserschnitt auf die Welt geholt worden war.
Vier Jahre später sollte nun das Urteil in dem Fall gesprochen werden. Angeklagt ist eine Apothekerin wegen versuchten Mordes durch Unterlassen und fahrlässiger Tötung. Doch die Strafkammer trat noch einmal in die Beweisaufnahme ein, um einen rechtlichen Hinweis zu geben: Es komme auch eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung in Betracht, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Verteidiger sahen sich nicht in der Lage, kurzfristig dazu Stellung zu nehmen. Die Urteilsverkündung könnte nun am 28. September stattfinden, dem nächsten Verhandlungstermin. Sollte die Angeklagte wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt werden, droht ihr eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Haft. Eine Freiheitsstrafe könnte dann zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die 52-jährige Apothekerin war Geschäftsführerin einer Kölner Apotheke, in der im September 2019 mutmaßlich eine harmlose Traubenzuckerlösung mit dem Betäubungsmittel Lidocainhydrochlorid verunreinigt wurde. Ab einem bestimmten Zeitpunkt soll die Angeklagte gewusst haben, dass die Glukosemischung, die sie mehreren Schwangeren verkauft hatte, verunreinigt worden sein könnte – sie informierte das Krankenhaus aber nicht darüber, sondern schwieg, obwohl sie vom lebensbedrohlichen Zustand der Frau erfahren hatte, wie es in der Anklage heißt.
Die Angeklagte hatte das Geschehen am ersten Verhandlungstag über ihre Verteidiger bedauert, eine Verantwortung dafür aber zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hat zweieinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes durch Unterlassen gefordert. Die Verteidiger wollen einen Freispruch für ihre Mandantin. „Der Fall ist tragisch“, hatte einer der Anwälte beim Prozessauftakt gesagt. „Aber sie ist nicht für den Tod von Mutter und Kind verantwortlich.“
Der Ehemann der verstorbenen Frau war im Prozess als Nebenkläger aufgetreten.
Dass der Prozess Mitte Juni erst begonnen hatte, lag nach Angaben des Gerichts an den aufwendigen Ermittlungen in dem Fall und einer Überlastung der Justiz.