Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein Tod eines Polizisten im Kölner Karneval bleibt ungeklärt

Köln · Der Tod des 32 Jahre alten Polizisten, der an Karneval am Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt zwischen die Waggons einer Stadtbahn gestürzt und getötet worden war, bleibt ungeklärt. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen eingestellt.

 Der Unfallort am Kölner Chlodwigplatz. (Archiv)

Der Unfallort am Kölner Chlodwigplatz. (Archiv)

Foto: Hauser

Trotz sehr intensiver Ermittlungen hätten sich die Umstände, die am 9. Februar dieses Jahres zum Tod des 32-Jährigen geführt haben, nicht aufklären lassen, wie Ulrich Bremer, Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, mitteilt.

"Die zahlreichen potenzielle Augenzeugen konnten keine ergiebigen Angaben zur Ursache des Sturzes machen", heißt es. Damals war ein 44-Jähriger in den Fokus der Ermittlungen geraten. Er war kurzzeitig in Untersuchungshaft, weil er unter Verdacht stand, den 32-jährigen Polizisten vor die anfahrende Stadtbahn gestoßen zu haben. Das Opfer, ein Beamter des Landeskriminalamtes, war am Karnevalsfreitag privat mit Freunden in der Südstadt zum Feiern unterwegs.

"Der Beschuldigte hat angegeben, dass er sich keiner Schuld bewusst sei", sagt Bremer. Der Polizist habe auf dem Bahnsteig einen plötzlichen Ausfallschritt in seine Richtung gemacht, wodurch es zu einer unbeabsichtigten Berührung gekommen sei, in deren Folge der Mann rückwärts gegen die Bahn gestürzt sei. Tragischerweise fiel er genau zwischen zwei Waggons. Videoaufnahmen hatten den Verdacht nahe gelegt, dass der 44-Jährige den Polizisten gestoßen haben könnte.

Die weitere Auswertung des Videomaterials ergab dafür aber keine Beweise. Experten des Landeskriminalamts hatten versucht, die eher undeutlichen Bilder aufzuhellen. Die Staatsanwaltschaft hatte außerdem ein Gutachten in Auftrag gegeben, das den "biodynamischen Geschehnisablauf" klären sollte. Das heißt: Die Rechtsmediziner sollten herausfinden, mit welcher Kraft möglicherweise auf das Opfer eingewirkt, also ob es tatsächlich gestoßen wurde.

"Die rechtsmedizinischen Sachverständigen sind aber zu dem Ergebnis gelangt, dass die Ursache für den Sturz nicht zweifelsfrei zu bestimmen sei, zumal Passanten auf dem Bahnsteig die Sicht versperrten", sagt Bremer. Es seien unterschiedliche Szenarien zur Erklärung des Sturzes denkbar. "Der von dem Beschuldigten geschilderte Ablauf könnte sich so zugetragen haben."

Da nach Ausschöpfung aller Ermittlungsansätze somit weder ein vorsätzliches Stoßen noch eine dem Beschuldigten vorwerfbare Sorgfaltspflichtverletzung nachweisbar war, stellte die Behörde die Ermittlungen ein.

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