Nach Anzeige einer Joggerin in Köln Polizei fahndet nicht mehr nach Vergewaltiger

Köln · Die Kölner Polizei fahndet nicht mehr nach einem Mann, der Ende Februar eine Joggerin im Stadtwald in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt haben soll. Es wird aber weiter gegen die Frau ermittelt, die eine Straftat vorgetäuscht haben könnte.

 Die Stelle im Kölner Stadtwald, wo nach Aussage der Joggerin das Verbrechen stattgefunden haben soll.

Die Stelle im Kölner Stadtwald, wo nach Aussage der Joggerin das Verbrechen stattgefunden haben soll.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Vier Wochen nachdem eine Joggerin eine Vergewaltigung im Kölner Stadtwald zur Anzeige gebracht und damit eine groß angelegte Fahndung in Gang gesetzt hat, wird nun nicht weiter nach einem möglichen Täter gefahndet. „Die objektive Beweislage, insbesondere das Spurenbild, deckt sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht mit den Schilderungen der Anzeigenerstatterin“, sagt Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Es werde nun nicht mehr nach einer Person gesucht, die die von der Frau geschilderte Tat begangen haben soll. Die Frau bleibt nach wie vor bei ihrer Aussage.

Damit bestätigt sich, was sich schon Anfang März abzeichnete: Nach Auswertung der Beweise konnten die Ermittler damals schon nicht ausschließen, dass sich die Tat womöglich gar nicht oder zumindest nicht wie von der Frau geschildert zugetragen hat. Die Ermittlungen gegen einen unbekannten Sexualstraftäter liefen zwar weiter, parallel wurde aber ein zweites Ermittlungsverfahren gegen die Frau aufgenommen – wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat. 

Die vermeintliche Vergewaltigung an einem Vormittag im Stadtwald hatte in Köln viele Menschen geschockt und verunsichert, die täglich in dem Gebiet joggen oder mit ihren Hunden spazieren gehen. Hundertschaftsbeamte durchkämmten den Wald auf der Suche nach Beweisen. Die Ermittler hatten den vermeintlichen Vergewaltiger nach der Tatbegehung, die sie als „sehr speziell“ beschrieben, als besonders gefährlich eingestuft und sogar befürchtet, es könnte sich um einen Serientäter handeln.

Die möglichen Motive der Frau sind noch unklar. „Weitere Einzelheiten können mit Blick auf die noch andauernden Ermittlungen, die zügig zum Abschluss gebracht werden sollen, nicht mitgeteilt werden“, sagt Bremer.

Kostenpflichtiger Inhalt Opferschützer hatten während der Ermittlungen zur Zurückhaltung in den sozialen Netzwerken gemahnt. „Ich hoffe, dass die Wendung nicht dazu führt, dass Frauen sich dadurch weniger trauen, Sexualstraftaten anzuzeigen“, sagte Irmgard Kopetzky, die  beim Verein „Frauen gegen Gewalt“ vergewaltigte und traumatisierte Frauen berät. Dieser Schritt sei für viele ohnehin schon sehr schwer.

Für das Vortäuschen einer Straftat könnte die Frau mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verurteilt werden, wenn es zum Prozess kommen sollte. Noch steht nicht abschließend fest, ob die Frau die Tat komplett erfunden hat oder sie sich anders zugetragen hat.

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