Köln Mordprozess gegen 89-Jährigen wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt
Köln · Jähes Ende im Prozess gegen einen 89-Jährigen, der in Rösrath seine Ehefrau getötet haben soll: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren gegen den Angeklagten wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit eingestellt und der Haftbefehl aufgehoben.
Grund für die Entscheidung ist, dass das Kurzzeitgedächtnis des Seniors „in ganz erheblichem Maße“ eingeschränkt ist, wie der Staatsanwalt sagte. „Wir verstehen, dass diese Entscheidung für die Angehörigen schwer nachzuvollziehen ist“, sagte die Vorsitzende Richterin.
Der Angeklagte sei jedoch nicht in der Lage, dem Verfahren zu folgen. So konnte er dem psychiatrischen Gutachter, den er insgesamt sieben Mal getroffen hat, vor Beginn des Prozesses am Dienstag zwar erkennen, aber nicht einordnen. Das Langzeitgedächtnis des Angeklagten sei intakt, so kann er etwa sagen, wann der Erste Weltkrieg zu Ende war – „das nützt aber nichts“, wie der Staatsanwalt bemerkte.
Dass der Senior ähnliche Taten begehen könnte, schließt die Kammer aus. Dem Mord an seiner Frau war ein diagnostizierter Eifersuchtswahn vorausgegangen, in den sich der Mann über Jahre hineingesteigert hatte.
Eine Betreuerin kümmert sich nun um den 89-Jährigen, der in einem Justizkrankenhaus untergebracht war.