Kölnerin lebensgefährlich verletzt Messerangriff auf Ebay-Verkäuferin – Prozess wird neu aufgerollt

Köln/Karlsruhe · Der Prozess um den brutalen Überfall auf die Anbieterin eines Kinderbetts bei Ebay-Kleinanzeigen in Köln muss teilweise neu aufgerollt werden. Das Strafmaß für den geständigen Täter könnte sich ändern.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Revision der Staatsanwaltschaft bezogen auf das Strafmaß stattgegeben, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe auf Anfrage mitteilte. Zuvor hatten der „Kölner Stadt-Anzeiger“ und die „Kölnische Rundschau“ berichtet.

Das Kölner Landgericht hatte den Angeklagten im vergangenen April wegen besonders schwerer sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für den angeklagten Deutschen eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten gefordert. Nun muss eine andere Kammer des Landgerichts die Höhe der Strafe neu festlegen.

Laut Urteil hatte sich der Angeklagte auf die Verkaufsanzeige einer 41-jährigen Frau aus Köln-Deutz gemeldet, die ein Kinderbett verkaufen wollte. Als die Mutter von zwei Kindern ihm für die vereinbarte Übergabe die Wohnungstür öffnete, attackierte er sie hinterrücks mit einem Messer und verletzte sie lebensgefährlich.

Ursprünglich war der damals 59-Jährige wegen versuchten schweren Raubes angeklagt. Erst im Laufe des Prozesses kristallisierten sich sexuelle Motive heraus. Wann der Fall erneut vor dem Landgericht verhandelt wird, steht noch nicht fest.

(dtm/dpa)
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