Prozess in Köln Zwei Polizisten beleidigt – Bonner Ex-Islamist erneut vor Gericht

Köln · Ein ehemaliges Mitglied der Bonner Islamistenszene muss zwei Jahre Haft verbüßen, weil er gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat. In Köln stand er nun erneut vor Gericht, weil er zwei Beamte des Staatsschutzes beleidigt hat.

 Omar D. (r.) mit seinem Verteidiger Mutlu Günal am Mittwoch im Kölner Amtsgericht.

Omar D. (r.) mit seinem Verteidiger Mutlu Günal am Mittwoch im Kölner Amtsgericht.

Foto: RPO/Claudia Hauser

Einmal pro Woche musste Omar D. im Polizeipräsidium Köln erscheinen, um zwei Beamten des Staatsschutzes ein paar Fragen zu seinem Alltag zu beantworten. Es war eine der Auflagen, die das Oberlandesgericht Frankfurt verhängt hatte, als D. 2016 eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung bekam. Das Gericht hatte den heute 36-Jährigen wegen des Versuchs, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu werden, schuldig gesprochen. D. war damit milde davongekommen – fünf Mitangeklagte waren bis zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Doch Omar D., ehemaliges Mitglied der Bonner Islamistenszene, hatte offenbar wenig Interesse daran, mit den Polizeibeamten regelmäßig über sein Leben, seine aktuelle Gesinnung und Gefühlslage zu sprechen. Im August 2019 soll er zu ihnen gesagt haben: „Ihr könnt mich alle mal, ihr Pisser!“. Einen nannte er „Volldepp“, den anderen „Spinner“. Das Kölner Amtsgericht erließ daraufhin einen Strafbefehl wegen Beleidigung in Höhe von 600 Euro. Eine Woche nach dem Vorfall im Präsidium erschien D. allerdings gar nicht mehr. Damit war seine Bewährung hinfällig und er sitzt die zwei Jahre nun in der Justizvollzugsanstalt Ossendorf ab. Weil er Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte, kam es nun zum Prozess.

Omar D. ist den Sicherheitsbehörden seit Jahren bekannt. Der Deutsch-Somalier wurde bereits 2008 am Flughafen Köln/Bonn an der Ausreise gehindert. Im Dezember 2012 war D. nach dem gescheiterten Bombenanschlag im Bonner Hauptbahnhof als ein Verdächtiger kurzzeitig festgenommen, dann aber wieder freigelassen worden, weil sich der Verdacht gegen ihn nicht erhärtet hatte. Vier Monate später reiste er über Kenia nach Somalia – nach Überzeugung der Frankfurter Richter, um sich der Islamistenmiliz Al-Shabaab anzuschließen.

Doch die Terroristen trauten D. nicht, wie sein Rechtsanwalt Mutlu Günal sagt: „Er legte dort eigentlich ein sehr deutsches Verhalten an den Tag, wollte seinen Pass nicht abgeben, pochte auf seine Rechte, stellte Fragen.“ Diejenigen, die ihn für den bewaffneten Kampf ausbilden sollten, hielten ihn für einen westlichen Spitzel und steckten ihn ins Gefängnis. Dort soll er monatelang gefoltert worden sein. „Man gab ihm dann drei Tage Zeit, das Land zu verlassen“, sagt Günal. D. schaffte es nach Kenia und ging dort zur Deutschen Botschaft. Kenia schob ihn nach Deutschland ab.

D. schrieb sich an einer Hochschule in den Niederlanden ein. Ein Jahr später kam es zum großen Islamisten-Prozess in Frankfurt. Rechtsanwalt Günal sagt: „Omar D. ist immer noch traumatisiert durch die Folter.“ Der Prozess am Mittwoch dauerte keine zehn Minuten. D. ließ dem Amtsrichter über seinen Anwalt mitteilen, dass er den Strafbefehl nun doch akzeptiert. Bis November sitzt er seine Strafe noch ab, dann ist D. wieder ein freier Mann.

Omar D.s Vater Ahmed D. hat es 1977 zu einiger Berühmtheit gebracht, wie Anwalt Günal bestätigt. Ahmed D. war damals Fluglotse in Mogadischu und hatte Dienst, als vier Terroristen mit der entführten Lufthansa-Maschine „Landshut“ dort zwischenlandeten. Vom Tower aus sprach Ahmed D. mit den Entführern und hielt sie hin, bis die Spezialeinheit des Bundesgrenzschutzes GSG9 die Maschine stürmte und die Geiseln befreite.

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