Einstufung am Kölner Verwaltungsgericht AfD legt Berufung gegen Urteile zugunsten des Verfassungsschutzes ein

Köln · Die AfD hat gegen drei Urteile des Kölner Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt, die im März zugunsten des Verfassungsschutzes ergangen waren. Wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag mitteilte, geht es dabei um die Einstufung der Gesamtpartei, der Jungen Alternative und des formal aufgelösten „Flügels“ als rechtsextremistische Verdachtsfälle durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

 Die AfD legt Berufung gegen Urteile des Kölner Verwaltungsgerichtes ein. (Symbolbild)

Die AfD legt Berufung gegen Urteile des Kölner Verwaltungsgerichtes ein. (Symbolbild)

Foto: dpa/Markus Scholz

Das Verwaltungsgericht Köln hatte seine Entscheidung im März damit begründet, dass es ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei gebe. Dies habe der in Köln ansässige Verfassungsschutz in Gutachten und Materialsammlungen belegt. Zwar sei der „Flügel“ der Partei formal aufgelöst worden, seine Protagonisten übten aber weiter maßgeblichen Einfluss aus.

Auch Aktivitäten der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) seien in die Bewertung eingeflossen. Sowohl im Flügel als auch in der JA sei ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel. Danach müsse das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und müssten „Fremde“ möglichst ausgeschlossen werden. Das stehe im Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes, hieß es zur Begründung.

(kag/dpa)
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