Urteil in Aachen Prügelattacke wegen Knöllchens - Haftstrafe für 29-Jährigen

Aachen/Düren · Weil sie im Streit um ein Knöllchen mehrere Beamte teils schwer verletzt haben, sind zwei Brüder und ihr Vater in Aachen verurteilt worden. Der Haupttäter muss vier Jahre ins Gefängnis. Ein Polizist ist nach der Attacke bis heute arbeitsunfähig.

 Polizisten in Düren nehmen im November nach der Schlägerei einen der Männer in Gewahrsam (Archivbild).

Polizisten in Düren nehmen im November nach der Schlägerei einen der Männer in Gewahrsam (Archivbild).

Foto: AZ/AN

Als Haupttäter verurteilte die 5. Große Strafkammer am Aachener Landgericht den 29-jährigen Gabriel S. am Donnerstag zu vier Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Sein jüngerer Bruder Michael S. kam mit einer Bewährungsstrafe von acht Monaten Haft davon, er war erst später zu dem eigentlichen Geschehen gestoßen, hatte sich jedoch nichtsdestoweniger umgehend mit der Polizei angelegt. Die Verteidigung hatte für die Angeklagten Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft hatte für den 29-Jährigen sechs Jahre Haft beantragt.

Am 12. November 2016, einem Samstag, hatte sich eine in der Scharnhorststraße in Düren ansässige Großfamilie wegen eines Knöllchens zunächst mit einem Ordnungsamtsmitarbeiter und dann mit mehreren Polizeibeamten angelegt, die dem Mann zu Hilfe kommen wollten. Daraufhin eskalierte die Situation, Resultat waren mehrere verletzte Polizeibeamte. Insgesamt waren damals mehr als zehn Beamte und Beamtinnen im Einsatz, der Einsatzführer wurde während der Aktion so schwer verletzt, dass er bis heute dienstunfähig ist.

Der mitangeklagte Vater ­Faysal S. (47) hatte mit seinen massiven Beleidigungen und Drohungen gegenüber dem Ordnungsamtsbeamten das tumultartige Geschehen mitten auf der Straße ausgelöst. Er bekam wegen versuchter Nötigung und wegen eines vorher in einem anderen Zusammenhang stattgefundenen Bestechungsvorgangs eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten Haft. Bruder Michael S. und der Vater müssen zudem Sozialstunden ableisten.

In dem Prozess, der erhebliche Aufmerksamkeit auch wegen des Einschaltens des damaligen NRW-Justizministers bekam, hatte als Tatwerkzeug ein Radmutterschlüssel eine zentrale Rolle eingenommen. Man könne das Werkzeug, erklärte die Vorsitzende Richterin Regina Böhme in der Urteilsbegründung, nicht dem Haupttäter Gabriel S. zuordnen. Sicher sei nur, dass mit einem solchen Werkzeug auf den Polizisten eingeschlagen worden sei. Seine schweren Kopfverletzungen aber rührten in der Hauptsache von den Faustschlägen des Bruders Gabriel S. her.

Dem Urteil waren 23 Verhandlungstage und die Anhörung von mehr als 70 Zeugen vorausgegangen.

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