Klage gegen Stadt Neuss Fünfjährige bekommt kein Schmerzensgeld wegen zu langer Corona-Quarantäne

Update | Düsseldorf · Eltern aus Neuss haben keine Chance, Schadenersatz für die Corona-Quarantäne ihrer fünfjährigen Tochter zu bekommen. Das haben Richter des Düsseldorfer Landgerichts der 36-jährigen Mutter am Mittwoch deutlich gemacht.

 Der Test eines anderen Kindes war positiv, daraufhin ist für alle Quarantäne angeordnet worden. Das ist rechtens, hat das Gericht nun entschieden.

Der Test eines anderen Kindes war positiv, daraufhin ist für alle Quarantäne angeordnet worden. Das ist rechtens, hat das Gericht nun entschieden.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Eine Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts wies diese ungewöhnlichen Ansprüche von Kind und Eltern allerdings komplett zurück. Das Urteil kann noch per Berufung vor dem Oberlandgericht (OLG) angefochten werden.

Bis hin zu Schlafstörungen, zunehmenden Aggressionen und ausuferndem Fernseh-Konsum reichten angeblich die Folgen der Quarantäne-Anordnung bei dem Vorschulkind, so die Klage. Auch habe die Fünfjährige unter der Isolation besonders gelitten, weil sie keine Freunde treffen durfte und ihrer Oma damals nicht zum Geburtstag gratulieren konnte, trugen die Eltern vor. Tatsächlich aber gab es in der Neusser Kita der Fünfjährigen damals mehrere Corona-Fälle – und als Folge davon war auch das kleine Mädchen in häusliche Isolation geschickt worden. Das hatten die Richter in diesem Fall bereits bei einer mündlichen Verhandlung im März als angemessen und rechtens eingestuft. Angesichts der damaligen Corona-Lage und speziell der Anfang 2021 rapiden Ausbreitung der Delta-Variante seien die Quarantäne-Anordnungen gegen das klagende Kind, das als ansteckungsverdächtig eingestuft wurde, „aus unserer Sicht gerechtfertigt gewesen“, hieß es im Prozess. Auch hätten sich Kind und Eltern damals unmittelbar gegen die Anordnungen wehren müssen statt jetzt im Nachhinein eine Klage vorzulegen. Zumal die Stadt Neuss auch der falsche Klage-Gegner sei, denn die Maßnahmen seien damals von Rhein-Kreis Neuss angeordnet worden. Dennoch beharrte die Mutter im Prozess zusammen mit dem Kläger-Anwalt darauf, dass die Fünfjährige „Schäden und ein Trauma erlitten“ habe. Das könne jetzt auch durch das Gutachten eines psychologischen Sachverständigen belegt werden. Die Richter fanden jedoch, die Quarantäne-Maßnahmen seien insgesamt „nicht zu beanstanden“, sondern im Rahmen der notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gerechtfertigt gewesen. Zumal die Dauer der damaligen Quarantäne den im Frühjahr 2021 geltenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts entsprochen habe.

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