NRW Kita-Streiks: Kommunen müssen Gebühren nicht zurückzahlen

Städte müssen wegen der Kita-Streiks keine Gebühren an Eltern zurückzahlen. Wie die Bezirksregierung Münster am Freitag mitteilte, sieht die Behörde die Kommunen im Regierungsbezirk "grundsätzlich nicht als verpflichtet an, geleistete Elternbeiträge für die Betreuung in den kommunalen Kindertagesstätten wegen des Streiks der Erzieher rückerstatten zu müssen". Eine Rückzahlung stelle eine "neue freiwillige Leistung" dar, über die unter Beachtung der Haushaltssituation "nach eigenem Ermessen" zu entscheiden sei.

Erzieherinnen: Darum streiken wir
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In der vergangenen Woche hatte bereits die Bezirksregierung Düsseldorf arme Kommunen ermahnt, keine Gebühren zurückzuzahlen. Die Kita-Streiks für bessere Arbeitsbedingungen der Erzieher und Sozialpädagogen hatten in den vergangenen Wochen zahlreiche Kindergärten in NRW lahmgelegt. Im Juli soll es eine Streikpause geben.

(DDP)
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