Kampf gegen Kindesmissbrauch „Unsere Ermittler brauchen jedes Werkzeug“

Exklusiv | Düsseldorf · Die Union hält den Entwurf zum Umgang mit der Vorratsdatenspeicherung der Bundesregierung für völlig unzureichend. Sie würde der Polizei im Kampf gegen Straftäter im Internet nicht entscheidend helfen. In einem Positionspapier fordern CDU/CSU nun deutliche Nachbesserungen.

 Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren umstritten.

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren umstritten.

Foto: CHROMORANGE / Christian Ohde/dpa

Im Kampf gegen Straftäter im Internet will die Union der Polizei mehr rechtliche Befugnisse einräumen. In einem Positionspapier aller rechtspolitischen Sprecher von CDU/CSU, das unserer Redaktion vorliegt, wird die Bundesregierung aufgefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Speicherung von IP-Adressen komplett zu nutzen. „Der Europäische Gerichtshof hat einen klaren rechtlichen Rahmen gesetzt. In Deutschland muss dieser jetzt voll umfänglich ausgeschöpft werden“, sagte Angela Erwin, rechtspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion. „Unsere Ermittler brauchen jedes Werkzeug, um den Kampf gegen Kindesmissbrauch auch effektiv online führen zu können“, so Erwin weiter.

Hintergrund ist, dass der Europäische Gerichtshof im September der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt hatte. Die Richter urteilten, die derzeit ausgesetzte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sei mit EU-Recht unvereinbar. Sie erklärten aber zugleich, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen unter bestimmten Bedingungen möglich sei. Daraufhin hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einen Vorschlag für ein auf konkrete Verdachtsfälle beschränktes Verfahren zur Sicherung von Telekommunikationsdaten vorgelegt, den sogenannten Quick-Freeze-Entwurf. Beim Quick-Freeze-Verfahren werden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern – sozusagen „einzufrieren“.

Das ist aus Sicht der Union aber völlig unzureichend. „Der bisherige Entwurf des Bundesjustizministers ist ein stumpfes Schwert. Das ist mutlos, ineffektiv und bleibt weit hinter den rechtlichen Möglichkeiten zurück. Gerade im Kampf gegen Kindesmissbrauch und dessen Darstellung hilft das den Ermittlern nicht weiter“, kritisierte Erwin. „Wir wollen die rein digitalen Spuren, die die Täter im Netz hinterlassen, verwertbar machen. Diese digitalen Spuren sind in der realen Welt vergleichbar mit Fingerabdrücken. Die wischen wir ja bei einem schweren Verbrechen auch nicht weg, bevor wir die Spurensicherung an den Tatort lassen. Aber in der digitalen Welt lässt der Rechtsstaat bisher vorhandene Beweise ungenutzt und macht sich selbst blind“, so Erwin weiter.

(csh )
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