Kindesmissbrauch in NRW Datenschutz darf nicht Täterschutz werden

Meinung | Düsseldorf · In den vergangenen Jahren hat es immer wieder erschütternde Fälle von Kindesmissbrauch gegeben. Allein im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach haben Ermittler 65 Kinder befreit. Bundesweit kommen viele Täter aber davon, weil die Polizei nicht auf die Vorratsdatenspeicherung zurückgreifen darf. Das muss sich dringend ändern.

 Im Kampf gegen Kindesmissbrauch dürfen die Ermittler die Vorratsdatenspeicherung bislang nicht nutzen.

Im Kampf gegen Kindesmissbrauch dürfen die Ermittler die Vorratsdatenspeicherung bislang nicht nutzen.

Foto: Bretz Andreas/Bretz, Andreas (abr)

Ein Ziel vereint alle Fahnder im Kampf gegen Kindesmissbrauch: Sie wollen den fürchterlichen Verbrechen so schnell wie möglich ein Ende setzen und die Kinder von ihren Peinigern befreien. Dabei haben sie bei ihren Ermittlungen immer die Sorge im Hinterkopf, etwas bei Durchsuchungen und der Sichtung des Beweismaterials zu übersehen, nicht schnell genug zu sein.