Das System Winterhoff Zweifelhafte Diagnosen, fragwürdige Behandlungen

Bonn · Der bekannte Kinder- und Jugendpsychiater Michael Winterhoff aus Bonn sieht sich schwerwiegenden Vorwürfen ausgesetzt. Jugendämter beenden die Kooperation mit ihm oder lassen sie ruhen, aus dem Vorstand des von ihm mitgegründeten Vereins Kleiner Muck ist er zurückgetreten. Einblicke in das „System Winterhoff“.

 Seit 1988 praktiziert Michael Winterhoff als Kinder- und Jugendpsychiater in eigener Praxis in Bonn.   

Seit 1988 praktiziert Michael Winterhoff als Kinder- und Jugendpsychiater in eigener Praxis in Bonn.  

Foto: dpa/Britta Pedersen

Schwere Vorwürfe werden gegen den Bonner Kinder- und Jugendpsychiater Michael Winterhoff erhoben. In einem Bericht der ARD äußern sich ehemalige Patientinnen und Patienten. Sie werfen ihm zweifelhafte Diagnosen und fragwürdige Behandlungen mit dem Medikament Pipamperon, einem Psychopharmakum, vor.

Ein Vater, der anonym bleiben möchte, war mit seiner Tochter vor vielen Jahren bei Michael Winterhoff in der Praxis in der Bonner Händelstraße. „Er ist ein Narzisst, dessen Ziel es ist, den Willen von Kindern und Eltern zu brechen“, sagt der Vater dem Bonner General-Anzeiger.

 Auch der 38-jährige Bonner Christian K. (vollständiger Name liegt der Redaktion vor) war Patient in der Praxis des Kinderpsychiaters. Zwei Jahre lang war Christian K. in Behandlung bei Winterhoff. „Ich galt mit zwölf Jahren als schwer erziehbar“, sagt der 38-Jährige. „Ich habe mir nichts sagen lassen. Erst mit 35 Jahren und nach vielen Besuchen bei anderen Therapeuten habe ich herausgefunden, dass ich als kleines Kind von meinem Onkel vergewaltigt wurde und mein Verhalten eine Reaktion darauf war.“ Seine Eltern seien damals mit ihrem Sohn überfordert gewesen, suchten Hilfe bei Winterhoff. Zu der Behandlung gehörte auch eine erste körperliche Untersuchung. „Es ging ihm dabei um Dominanz, darum, mich zu erniedrigen“, sagt der 38-Jährige. Nach den Besuchen in Winterhoffs Praxis fingen die Eltern an, ihren Sohn einzusperren. K. rebellierte. Der 38-Jährige erstattete im November 2020 Anzeige gegen Michael Winterhoff. Die Tat soll sich 1995 ereignet haben. „In verjährten Sachverhalten dürfen wir nicht mehr ermitteln“, sagt der Bonner Staatsanwalt Sebastian Buß.

 Winterhoff habe ihm auch ein Medikament verschrieben. „Das habe ich nach drei Wochen eigenmächtig abgesetzt“, sagt K. Im weiteren Verlauf der Behandlung sei er noch häufig in der Praxis von Winterhoff gewesen. Den Psychiater selbst habe er nicht mehr oft zu Gesicht bekommen. „Gesprochen hat Winterhoff mit mir nie“, sagt der 38-Jährige. Dennoch kann sich K. an die Diagnose „Entwicklungsretardierung“ erinnern. Seine Akten habe der 38-Jährige nicht mehr. Er möchte zivilrechtlich gegen Winterhoff vorgehen.

Ein weiterer Betroffener (Name liegt der Redaktion vor) schilderte dem General-Anzeiger ebenfalls eine Untersuchung in der Praxis des Kinderpsychiaters. Er berichtet, dass Winterhoff ihn körperlich untersucht und ihm dabei in die Augen geschaut habe. „Das war vielleicht eine normale Untersuchung, ich habe es aber als sehr unangenehm empfunden und als Machtspielchen.“

 Eine Mutter meldete sich telefonisch beim General-Anzeiger. Ihr Sohn sei aus dem Behandlungszimmer gerannt, nachdem Winterhoff ihn habe körperlich untersuchen wollen. „Mein Sohn wollte sich auch Jahre danach nicht vor einem Arzt ausziehen und untersuchen lassen“, so die Mutter.

Michael Winterhoff lässt sich von der Kanzlei Höcker Rechtsanwälte PartGmbB aus Köln vertreten. Die Vorwürfe des 38-jährigen Bonners K. weisen Winterhoffs Anwälte auf Anfrage des General-Anzeigers zurück. Die Darstellung des Vorfalls sei frei erfunden. „Unser Mandant erläutert den Patienten während der Untersuchung Ablauf und Notwendigkeit der Untersuchung Schritt für Schritt altersangemessen. Soweit Herr K. untersucht wurde, gilt für diesen Vorgang dasselbe. Der Patient wurde vollständig untersucht. Wenn unser Mandant den Körper untersucht, dann richtet er seine Aufmerksamkeit auf den Körperteil, der untersucht wird“, so Winterhoffs Anwälte. Zu den körperlichen Untersuchungen, die Winterhoff zufolge zur differenzialdiagnostischen Abklärung auch für Kinder- und Jugendpsychiater Standard seien, äußert er sich auch auf der Homepage seiner Praxis: „Vor einer medikamentösen Behandlung erfolgt immer eine körperliche und neurologische Untersuchung, um diese Faktoren als Ursachen von Verhaltensstörungen auszuschließen. So konnte ich in der Vergangenheit bereits viele Fehlstellungen, Herzfehler sowie Lebervergrößerungen und Hirntumore diagnostizieren. Seit mindestens fünf Jahren habe ich diese Untersuchungen komplett an den behandelnden Kinderarzt delegiert.“

Am Donnerstagmittag sei bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen „einen Bonner Kinderpsychiater“ eingegangen, erklärt Sebastian Buß, Sprecher der Staatsanwaltschaft Bonn. Strafanzeige stellte der Siegburger Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler, der als Vertreter von Opferangehörigen im NSU-Prozess bekannt wurde. „Eine angebliche Strafanzeige eines Anwalts M. Daimagüler ist unserem Mandanten nicht bekannt“, gab die Kanzlei am Donnerstag an. Insbesondere sei Winterhoff nicht bekannt, in wessen Namen der Anwalt Strafanzeige erstattet habe.

 In der ARD-Dokumentation wird Winterhoff vorgeworfen, dass er Kindern ohne medizinische Indikation Pipamperon verschrieben haben soll. Die Presseanwälte Winterhoffs teilen mit, dass der WDR-Bericht seiner Ansicht nach Falschdarstellungen enthält. Herr Winterhoff werde gegen die WDR-Berichterstattung juristisch vorgehen. Zu den Vorwürfen der medikamentösen Behandlung äußert sich die Kanzlei wie folgt: „Die Indikation zur Medikation Pipamperon ist nur gegeben, wenn Kinder von ihren Aggressionen beherrscht sind und für das Gegenüber nicht erreichbar sind. Unser Mandant setzt das Medikament nicht zum Sedieren ein.“

Auch zu diesen Vorwürfen äußert sich Winterhoff in einer Stellungnahme auf der Homepage seiner Praxis: „Das auch in meiner Praxis eingesetzte Medikament Pipamperon wird seit Jahrzehnten bei Stimmungslabilität und Verwirrtheit eingesetzt, ist nach wie vor für Kinder mit psychomotorischen Erregungszuständen zugelassen und laut unabhängigen Gutachten auch im darüberhinausgehenden Off-Label-Use verwendbar. Das Arzneimittel soll Kinder in die Lage versetzen, ihre Aggressionen kontrollieren zu können und im Konflikt erreichbar zu sein. Dies funktioniert in der Praxis gut und wir konnten so viele unserer jungen Patienten erfolgreich therapieren.“

Michael Winterhoff ist seit 1988 als Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bonn niedergelassen. In der Händelstraße betreibt er eine Gemeinschaftspraxis mit Angelika Rischar, Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Er hat mehrere Bücher über Kindererziehung geschrieben, darunter den Bestseller „Warum unsere Kinder Tyrannen werden“. Seine Thesen sind seit Jahren umstritten. Michael Winterhoff hat nach Auskunft seines Anwalts im Rahmen seiner fachärztlichen Tätigkeit mit vielen Jugendämtern zu tun.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe setzte das Jugendamt Sankt Augustin die Zusammenarbeit mit Winterhoff bis auf Weiteres aus, wie Robert May vom Presseamt der Stadt bestätigte. „Aufgrund ernstzunehmender Hinweise auf schwerwiegende qualitative Mängel bei der Diagnostik und der medizinisch-psychologischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen der Praxis Dr. Winterhoff“ habe das Jugendamt entschieden, die Zusammenarbeit auszusetzen „bis zur näheren Aufklärung dieser Umstände“. Diagnosestellungen in Jugendhilfefällen würden bis auf Weiteres nicht an die Praxis Dr. Winterhoff vermittelt und von dort erstellte Behandlungspläne nicht in Jugendhilfemaßnahmen übernommen, heißt es in einer Stellungnahme der Stadt. „Dies geschieht, um einer nicht auszuschließenden Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch eine möglicherweise fehlerhafte Behandlung vorzubeugen.“

 Das Jugendamt der Stadt Niederkassel unterhält keine aktive Kooperation mit Winterhoff, kam jedoch mit ihm in direkten Kontakt, als der Psychiater Ende 2019 eine Vormünderin wegen „Kindeswohlgefährdung“ bei der Stadt meldete, weil diese eine zweite ärztliche Meinung zur ihrer Meinung nach zu hohen Dosierung von Pipamperom bei ihrem Mündel einholen wollte. „Ich habe Dr. Winterhoff deutlich gemacht, dass ich das für komplett abwegig halte, und wir haben der Vormünderin unsere vollste Unterstützung zugesichert“, so Hoffmann. Winterhoff ging dennoch gegen die Vormünderin vor Gericht – und verlor.

Das Jugendamt der Stadt Bonn sowie das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises teilten mit, dass sie die Zusammenarbeit mit Winterhoff intern prüfen. Die Jugendämter Lohmar und Bornheim prüfen nach eigenen Angaben, ob Kinder bei Winterhoff in Behandlung sind und wie weiter verfahren werden soll. Bei den Jugendämtern Bad Honnef, Rheinbach und Meckenheim gebe es keine direkte Zusammenarbeit mit Winterhoff.

Die Stadt Siegburg teilte auf Anfrage mit, dass der Allgemeine Soziale Dienst sich „seit vielen Jahren von den Praktiken des Dr. Michael Winterhoff“ distanziere. „So wurden und werden beispielsweise keine Einrichtungen belegt, von denen eine Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Winterhoff bekannt ist. Die Inhalte der ARD-Doku decken sich mit den von uns gemachten Erfahrungen und bestärken uns in unserer Haltung“, heißt es seitens der Stadt.

 Winterhoff war bis zum Bekanntwerden der Vorwürfe Mitglied im Gesamtvorstand des Bonner Vereins Kleiner Muck e.V. und gleichzeitig der behandelnde Arzt der meisten Kinder in den sechs stationären Einrichtungen des Vereins. Einen Interessenkonflikt sieht das Jugendamt Ahrweiler, auf dessen Gebiet Einrichtungen des Bonner Vereins liegen, dabei nicht, „solange die ethischen und berufsständischen Grundsätze eingehalten werden.“ Ob solche Konstellationen häufiger vorkommen, sei dem Jugendamt nicht bekannt. Die ehrenamtliche Tätigkeit Winterhoffs war Angaben des Vereins zufolge vollständig unabhängig von seiner Tätigkeit als niedergelassener Kinder- und Jugendpsychiater. Winterhoff sei nicht für das operative Geschäft des Vereins zuständig gewesen. „Aufgrund der Ereignisse ist Herr Dr. Winterhoff auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand ausgeschieden“, heißt es in einer Stellungnahme des Vereins vom vergangenen Freitag. „Bis zur endgültigen Aufklärung der Vorwürfe ist Herr Dr. Winterhoff nicht mehr in der Teamberatung tätig“, heißt es weiter.

Über den einzelnen ärztlichen Behandlungsvertrag würden die Erziehungsberechtigten in Kommunikation mit Winterhoff entscheiden müssen. Für seine beratenden Tätigkeiten und seiner Arbeit im Vorstand habe Winterhoff keine Vergütung erhalten. Die Abrechnung seiner ärztlichen Tätigkeiten im Verein erfolgte über die Krankenkassen. Der Verein Kleiner Muck ist freier Träger der Jugendhilfe.

Die Leiterin des Niederkasseler  Jugendamtes, Ruth Hoffmann, sagte dem General-Anzeiger, sie habe Winterhoff bereits Ende 2019 darauf hingewiesen, dass in §35a des Sozialgesetzbuches, in dem es um Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche geht, deutlich empfohlen wird, dass Diagnosesteller und Leistungserbringer nicht identisch sein sollten. Dies wäre aber in der Konstellation mit Winterhoff und dem Kleinen Muck gegeben. Winterhoff habe daraufhin zu ihr gesagt, er werde sich aus dem Vorstand des Vereins zurückziehen. „Wir sind der Meinung, der Kleine Muck muss sich nun deutlich positionieren“, so Ruth Hoffmann, „bevor das nicht geklärt ist, werden wir keine Einrichtungen des Kleinen Muck mehr belegen, wenngleich wir grundsätzlich mit der Arbeit des Vereins zufrieden sind.“ Auch das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz bestätigt: „Nach heutiger Einschätzung ist eine Trennung von ärztlicher bzw. therapeutischer Tätigkeit und Vorstandstätigkeit notwendig.“

Die Betriebserlaubnis der stationären Einrichtungen, auch für die des Kleinen Muck, vergibt in Nordrhein-Westfalen das LVR-Landesjugendamt, in Rheinland-Pfalz das Landesjugendamt. Nachdem diese Betriebserlaubnis erteilt wurde, steht es dem LVR-Landesjugendamt nach eigenen Angaben grundsätzlich nicht zu, im Rahmen der Aufsicht ärztliche Verordnungen zu prüfen. „Die Eltern oder die Personensorgeberechtigten eines Kindes entscheiden, von welchem Arzt ihr Kind behandelt wird, ob sie der Behandlung oder der Medikation zustimmen. Nur wenn dem Landesjugendamt konkrete Fälle berichtet werden, die eine angemessene ärztliche Betreuung von Kindern in Einrichtungen in Zweifel ziehen, kann das Landesjugendamt diesen Fällen nachgehen. Derartige Meldungen den Kleinen Muck e.V. / Bonn betreffend, liegen uns als Landesjugendamt nicht vor“, heißt es seitens des LVR.

Der Landschaftsverband Rheinland ist nach eigenen Angaben im Gespräch mit den Einrichtungen, die durch Winterhoff ärztlich betreut werden. Der Kreis Ahrweiler arbeitet im Bereich stationärer Hilfe mit Winterhoff und dem Verein Kleiner Muck zusammen: „Soweit uns Tatsachen oder Vorwürfe bekannt werden, die für die Heimaufsicht oder die Betriebserlaubnis relevant sein könnten, werden diese unverzüglich an die Heimaufsicht weitergeleitet“, heißt es seitens des Kreises.

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn arbeitet in vielen verschiedenen Bereichen mit dem Träger Kleiner Muck zusammen. Aktuell sind nach Angaben der Stadt mehrere Kinder aus Bonn in Wohngruppen des Vereins untergebracht. Grundsätzlich entscheidet das zuständige Jugendamt darüber, ob ein Kind aus einer Familie genommen werden muss und schickt dieses dann zum Kleinen Muck, sofern Kapazitäten frei sind. Das Jugendamt ist auch für die Kosten, die im Bereich stationärer Hilfe anfallen, zuständig. Das bedeutet: Wenn das Jugendamt ein Kind in eine stationäre Einrichtung des Kleinen Muck schickt, trägt es dafür die Kosten. Laut Jugendamt Ahrweiler zahlt das zuständige Jugendamt einen mit dem freien Träger ausgehandelten Tagessatz. Die Spanne im vollstationären Bereich reicht nach Angaben der Stadt Bonn von rund 100 bis über 1000 Euro je nach Betreuungsschlüssel und Personalkapazität.

Sorgeberechtigte können auch einen Antrag auf Hilfe an das jeweilige Jugendamt stellen. Nach einer Prüfung des Antrags steuert das Jugendamt mit den Sorgeberechtigten und dem Kind die genehmigte Hilfe. „Ein Arzt oder eine Ärztin kann in Einzelfällen an dieser Hilfeplanung beteiligt werden, hat aber keinerlei Befugnisse zu einer Entscheidung über die Beendigung oder Fortsetzung einer Hilfe. Trotzdem übt der behandelnde Arzt auf die Entwicklung großen Einfluss aus“, erklärt Barbara Löcherbach, Sprecherin der Stadt Bonn. Auch eine Sprecherin des Jugendamtes in Ahrweiler bestätigt: Über den Verbleib eines Kindes in einer Einrichtung entscheidet das zuständige Jugendamt. Der behandelnde Psychiater könne dazu Vorschläge unterbreiten.

 Zwei Einrichtungen des Vereins Kleiner Muck liegen auf Bonner Gebiet, vier im Kreis Ahrweiler. Sie bieten Platz für rund 50 Kinder. Eine dieser Einrichtungen liegt in Oberwinter, im Norden von Rheinland-Pfalz und an der Grenze zu NRW. Das Haus liegt abgeschieden, eine kleine Schotterstraße führt dorthin. Acht Kinder wohnen in der Einrichtung, einige davon seit mehreren Jahren. Das Haus ist hell und freundlich eingerichtet, es gibt einen Aufenthaltsraum, eine Küche und einzelne Zimmer für die Kinder. Im Leo-Lionni-Haus in Oberwinter wird den Kindern Ordnung und Struktur beigebracht, erzählt eine Pädagogin vor Ort bei einem Besuch des General-Anzeigers im Juli 2020. Die Eltern hätten feste Besuchszeiten und hielten wöchentlich Kontakt zu den Kindern.

Einmal im Quartal sei der behandelnde Kinder- und Jugendpsychiater Michael Winterhoff in die Einrichtung gekommen, habe mit den Kindern gesprochen und sie untersucht. Seine Besuche hätten den Pädagogen in Oberwinter zufolge oft in Begleitung seiner Ehefrau stattgefunden. Erzieherinnen und Erzieher seien Winterhoffs Anwälten zufolge bei den Gesprächen im Allgemeinen nicht anwesend gewesen. Winterhoff habe die Pädagogen daher im Anschluss fachlich beraten. „Nicht jedes Kind in einer stationären Einrichtung erhält auch eine medikamentöse Behandlung“, so Winterhoffs Anwälte. Mit den Methoden und Ansichten des Kinderpsychiaters seien die Pädagogen in Oberwinter nicht immer einverstanden gewesen, sagten dort tätige Pädagogen dem General-Anzeiger im Juli 2020. Er habe eine extreme Position und sehr festgefahrene Ansichten. Viele Kinder, die eine stationäre Einrichtung verlassen, sind nach Angaben einer Pädagogin der Einrichtung zufolge weiterhin in Behandlung bei Michael Winterhoff.

Dieser Artikel erschien zuerst im Bonner General-Anzeiger. In einer früheren Version des Artikels wurde die Information veröffentlicht, dass Angelika Rischar die Ehefrau von Michael Winterhoff sei. Diese Information stellte sich als falsch heraus und wurde daher umgehend korrigiert.

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