Abzug vom Unterhalt Alleinerziehende fordern Nachbesserung beim Kinderbonus

Düsseldorf · Der geplante Kinderbonus wegen der Corona-Krise kommt offenbar nur zum Teil bei alleinerziehenden Müttern und Vätern an. Die 300 Euro pro Kind sollen in zwei Raten im September und Oktober 2020 gemeinsam mit dem Kindergeld überwiesen werden.

 Vom Kinderbonus profitieren vor allem Familien mit niedrigem und mittleren Einkommen

Vom Kinderbonus profitieren vor allem Familien mit niedrigem und mittleren Einkommen

Foto: dpa-tmn/Andreas Gebert

„So wie der Kinderbonus jetzt konstruiert ist, hat es zur Folge, dass der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Anteil am Kinderbonus in Höhe von 150 Euro von seinem zu entrichtenden Unterhalt abziehen kann“, sagte Ute Zimmermann vom Landesverband allein erziehender Mütter und Väter in NRW (VAMV).

Selbst ein Elternteil, das sich in den vergangenen Monaten kaum oder gar nicht um die Kinderbetreuung gekümmert habe, profitiere damit von dem Kinderbonus. „Der Kinderbonus kommt so gerade in den belasteten Ein-Eltern-Familien nur zur Hälfte an. Dies wird als ungerecht empfunden“, sagte Zimmermann. Bei vielen Alleinerziehenden habe das bereits zu Wut und Unverständnis geführt.

Der Kinderbonus von 300 Euro extra pro Kind soll nach Regierungsangaben gezielt Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zugute kommen. Ausgezahlt wird der Bonus zunächst nach Angaben von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) für rund 18 Millionen Kinder. In voller Höhe bleiben die 300 Euro dann zum Beispiel verheirateten Eltern aber nur erhalten, wenn sie mit einem Kind nicht mehr als 67.800 Euro Jahreseinkommen haben. Ab etwa 85.900 Euro Einkommen haben die Eltern vom Kinderbonus gar nichts mehr.

Von vielen Seiten gab es Kritik an dem Kinderbonus. So werden Familien von rund drei Millionen Kindern nichts von dem Zuschuss haben. Hintergrund ist die Verrechnung der Zahlung bei der Steuer. Je höher das Einkommen der Familie ist, desto weniger profitiert sie von der Sonderzahlung.

Damit das Geld wenigstens bei den Alleinerziehenden ankommt, fordert der Verband VAMV von der Politik nun, dass die Ausnahmeregelung in der Anrechnung des Kinderbonus auf den zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch ausgeweitet werden müsse. „Nur so kommt der Kinderbonus wirklich in den Ein-Eltern-Familien an und wird seinem Anspruch gerecht, eine unbürokratische Leistung zu sein“, sagte Sprecherin Ute Zimmermann.

Der Kinderbonus von insgesamt 300 Euro pro Kind soll laut Bundesregierung in zwei Raten zu je 150 Euro im September und Oktober 2020 gemeinsam mit dem Kindergeld überwiesen werden.

(csh)
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