Prozess in Bochum Kidnapper darf Opfer nicht in die Augen sehen

Bochum · Im Prozess um das viertägige Vergewaltigungs-Martyrium einer Schülerin aus Recklinghausen hat das Bochumer Landgericht am Montag die 19-Jährige als Zeugin vernommen.

 Die Befragung des Opfers im Bochumer Gerichtssaal fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Befragung des Opfers im Bochumer Gerichtssaal fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Foto: dpa, Jan-Philipp Strobel

Die Befragung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Mit einem Raumtrenner hatte das Gericht außerdem dafür gesorgt, dass der Angeklagte keinen Blickkontakt mit der Zeugin aufnehmen konnte.

Zu Prozessbeginn am Freitag hatte der 46-Jährige gestanden, die Schülerin im Juni 2013 als Geisel genommen und vier Tage lang in seiner Wohnung eingesperrt und vergewaltigt zu haben. Nach Angaben ihrer Anwältin soll die Zeugin die Vorwürfe gegen den Angeklagten bekräftigt haben.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort