Nach Vorfall in Kerpen Säugling getötet – BGH hebt Urteil gegen Mutter auf

Köln/Karlsruhe · Nach der Verurteilung einer Mutter wegen der Tötung ihres Säuglings hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Kölner Landgerichts aufgehoben.

 Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Symbolfoto).

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Symbolfoto).

Foto: dpa/Uli Deck

Nach Auffassung des BGH in Karlsruhe ist nicht auszuschließen, dass der Vater dem Baby die tödlichen Verletzungen zugefügt hat. Dies hätten die Kölner Richter nicht ausreichend überprüft, so dass das Urteil vom Februar 2019 rechtsfehlerhaft sei, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss der obersten deutschen Strafrichter. Nun muss eine andere Kammer des Landgerichts den Fall neu verhandeln. (AZ: 2 StR 386/19)

Das Kölner Landgericht hatte die damals 23-Jährige wegen Totschlags und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der mitangeklagte Ehemann und Vater des Jungen wurde dagegen freigesprochen. Die Mutter legte Revision gegen das Urteil ein.

Das sieben Monate alte Kind war im März 2018 leblos in seinem Kinderbett in der Kerpener Wohnung der Familie gefunden worden. Sein Körper wies zahlreiche Hämatome, Kratzer und Bissspuren auf. Todesursächlich war stumpfe Gewalt gegen den Kopf. Nach Überzeugung der Kölner Richter hatte die junge Mutter aus Überforderung die Nerven verloren und die Tat begangen.

Dies hat das Schwurgericht nach Ansicht des BGH aber nicht schlüssig dargelegt, die Beweiswürdigung sei „insgesamt widersprüchlich und lückenhaft“. Die Argumentation, warum der Vater nicht als Täter infrage komme, sei nicht nachvollziehbar, heißt es in dem BGH-Beschluss vom April.

(mba/dpa)
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