„Weihnachtsfrieden“ NRW-Finanzämter verzichten auf Vollstreckungen über die Feiertage

Essen · Die Finanzämter sollen auch in diesem Jahr über die Feiertage den sogenannten Weihnachtsfrieden wahren: Zwischen dem 17. und dem 31. Dezember werde grundsätzlich auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen verzichtet.

 Die NRW-Finanzämter verzichten auf Vollstreckungen über die Feiertage.

Die NRW-Finanzämter verzichten auf Vollstreckungen über die Feiertage.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Das erklärte NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) am Sonntag in Düsseldorf. Eine entsprechende Anweisung sei bereits an die Finanzämter ergangen.

Das Aufrechterhalten dieser Tradition sei insbesondere in der für alle Menschen im Land belastenden Zeit der Corona-Pandemie wichtig. „Alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen sollen zum Jahreswechsel möglichst Ruhe finden. Auch aus diesem Grund ist mir der Weihnachtsfrieden ein besonderes Anliegen“, sagte Lienenkämper.

Die Finanzverwaltung werde in diesen letzten 14 Tagen des Jahres 2021 auch keine Prüfungsberichte an die Bürgerinnen und Bürger versenden. Handeln würden Ämter nur, wenn ein schnelles Eingreifen erforderlich sei. Als Beispiel wurde eine drohende Verjährung von Steuerausfällen genannt. Mahnungen würden jedoch durchgehend verschickt. Das gelte auch für Steuerbescheide. So können Erstattungen schnell erfolgen.

(bsch/dpa)
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