Flughafen Düsseldorf Keine öffentliche Fahndung nach Koffer-Besitzer

Düsseldorf · Nach dem Besitzer des Koffers, der in der vergangenen Woche den Düsseldorfer Flughafen lahmgelegt hatte, darf nicht öffentlich gefahndet werden. Der Koffer hatte weder Sprengstoff noch Drogen sondern Backzutaten enthalten.

2013: Flughafen Düsseldorf wird evakuiert
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Das Amtsgericht Düsseldorf lehnte am Mittwoch den Antrag der Staatsanwaltschaft ab. Insgesamt gebe es keine ausreichenden Verdachtsmomente für das Vorliegen einer erheblichen Straftat, die eine Öffentlichkeitsfahndung rechtfertigen könnten, teilte ein Gerichtssprecher mit. Gegen den Beschluss könne die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen.

In dem Koffer hatten sich Back-Zutaten wie Mehl und Zimt befunden.
Zunächst war in dem Koffer eine Bombe vermutet worden
. Am drittgrößtem deutschen Flughafen war deshalb am Dienstag vergangener Woche Großalarm ausgelöst worden. Mehr als 10.000 Passagiere waren betroffen. 140 Flüge fielen aus. Der Bombenverdacht bestätigte sich aber genauso wenig wie die Vermutung, in dem Koffer könnten Drogen sein.

(lnw)
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