Solingen Kein Verständnis für Protest

Solingen · In Aufderhöhe sind die Anwohner des geplanten Freizeitparks geschlossen gegen einen Baustopp. Sie haben kein Verständnis für ihren Nachbarn, der die Nutzung in der geplanten Form verhindern will.

 Die Pläne für den Freizeitpark Aufderhöhe müssen Paul-Werner Speck (links) und Manfred Heim erst einmal beiseite legen.

Die Pläne für den Freizeitpark Aufderhöhe müssen Paul-Werner Speck (links) und Manfred Heim erst einmal beiseite legen.

Foto: mak (Archiv)

In Aufderhöhe regt sich Protest. Nicht gegen den geplanten Freizeitpark auf dem ehemaligen Freibadgelände, sondern gegen den einzelnen Anwohner, der durch seine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht für einen Stopp aller Aktivitäten gesorgt hat. "Was da passiert, stört mich sehr, ich kann nicht verstehen, dass ein einziger Anwohner das gesamte Projekt verhindern kann", sagt Joachim Baer, der wie der Beschwerdeführer an der Höher Heide wohnt. Dabei hatte auch Baer zunächst zu den Bedenkenträgern gehört und Lärmbelästigung in dem Wohngebiet befürchtet. Auch gegen den Umzug des Waldkindergartens "Die kleinen Baumhirten" haben Baer und seine Nachbarn nichts, im Gegenteil, die 20 Kinder müssten dann nicht mehr am Goldberger Weg die Straße überqueren, um in den Wald zu gelangen, sagt der Vater von drei erwachsenen Kindern und mehrfache Großvater.

Dass jetzt in Aufderhöhe wieder alles auf Anfang gesetzt werden soll, versteht Joachim Baer nicht. Der Nachbar, der als einziger noch gegen das Projekt ist und dafür sogar die Gerichte bemüht, sei vor einigen Jahren nach Aufderhöhe gezogen und habe keinerlei Kontakte zu seinen Nachbarn gepflegt. "Als einmal von einem Grundstück Äste herüberwuchsen, bekam die Grundstücksbesitzerin einen Brief von ihrem Nachbarn", berichtet Baer. Auch habe er selbst in den vergangenen Wochen für reichlich Lärm gesorgt durch den Bau eines Blockhauses und das Auftürmen "riesiger Mauern" in seinem Garten.

Auskunft nur über den Anwalt

Nur über seinen Rechtsanwalt Dr. Clemens Antweiler will sich jener Mann äußern, der den Freizeitpark in dieser Form verhindern möchte. "Mein Mandant ist nicht gegen eine zulässige Nutzung des Geländes in seiner Nachbarschaft", betont der Jurist, "die Stadt muss aber die Spielregeln einhalten." Lärmmessungen bei Veranstaltungen an Wochenenden, die der Anwohner durch einen Gutachter vornehmen ließ, hätten deutliche Überschreitungen der zulässigen Werte ergeben, sagt Antweiler. "Gegen einen Kinderspielplatz ist nichts einzuwenden, eine Beachvolleyballanlage für junge Erwachsene ist etwas anderes", sagt der Rechtsanwalt. Die Stadt habe bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Fehler gemacht. "Wenn die Stadt sagt, ein Spielplatz entsteht auf dem Gelände, dann muss sie das auch machen", betont Antweiler. Für ihn ist klar, dass jetzt alles von vorne anfangen müsse bei der städtischen Planung. Die Stadt Solingen will über ihre Anwälte aus der Kanzlei Baumeister direkt nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung die Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision prüfen.

(RP)
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