Prozess in Hamm Kein Schadensersatz nach Sturz im Altenheim
Hamm · Wenn sich ein Altenheimbewohner trotz Aufsicht einen Oberschenkelhalsbruch zuzieht, ist der Betreiber nicht zwangläufig zum Schadensersatz verpflichtet.
Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. Nach Ansicht der Richter hat der Heimträger keine Chance, einen Sturz zu verhindern, der Folge eines Spontanbruchs ist. In diesen Fällen bricht ein Knochen bereits bei einer sehr geringer Belastung (Az.: 17 U 35/1).
In dem Streitfall war eine sturzgefährdete Frau (Jahrgang 1918) in einem Pflegeheim in Gelsenkirchen bei einem begleiteten Gang zur Toilette gefallen. Nach dem Vorfall im Juli 2007 lautete die Diagnose Oberschenkelhalsbruch, der operiert werden musste. Die Frau starb 2009.
Die Krankenversicherung verlangte Schadenersatz für die Behandlungskosten über 7000 Euro. Ein Gutachter stellte allerdings fest, dass die Fraktur nicht Folge des Sturzes war. Die Richter am OLG bestätigten mit ihrem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund aus der ersten Instanz.