Schwere Vorwürfe gegen Geistlichen Katholischer Pfarrer aus Mönchengladbach unter Missbrauchsverdacht

Mönchengladbach · Die Staatsanwaltschaft Aachen hat einen Gladbacher Geistlichen angeklagt. Er soll einen Zwölfjährigen sexuell missbraucht haben. Das Bistum stellte den Priester daraufhin von seinen Ämtern frei.

Ein Kreuz ist gegen den wolkenverhangenen Himmel zu sehen (Symbolfoto).

Ein Kreuz ist gegen den wolkenverhangenen Himmel zu sehen (Symbolfoto).

Foto: dpa/Friso Gentsch

Die katholische Kirche in Mönchengladbach wird von schwerwiegenden Missbrauchsvorwürfen gegen einen Priester erschüttert. Das Bistum Aachen hat in dieser Woche einen leitenden Pfarrer auf unbestimmte Zeit von seinen Ämtern freigestellt. Dabei handelt es sich um einen Geistlichen aus einer Mönchengladbacher Gemeinde, wie ein Bistumssprecher am Freitag unserer Redaktion bestätigte.

Die Staatsanwaltschaft Aachen hatte zuvor Anklage gegen den 55-Jährigen erhoben. Sie wirft ihm sexuellen Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen vor, wie Staatsanwältin Golriez Litterscheid sagte. Dabei geht es den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge um zwei Fälle aus dem Jahr 2003. Der Priester soll in einer Gemeinde in Inden im Kreis Düren einen damals Zwölfjährigen in zwei Fällen missbraucht haben. Angaben zur Schwere des Missbrauchs machte die Staatsanwaltschaft nicht. Ein Bistumssprecher sagte, die Vorwürfe seien konkret.

Der damals Zwölfjährige wandte sich im Herbst vergangenen Jahres an die Staatsanwaltschaft. Darauf begannen Ermittlungen, die Anfang dieser Woche zur Anklageerhebung führten. Noch ist nicht klar, ob das zuständige Amtsgericht Jülich die Anklage annimmt und damit einen Prozess eröffnet wird. Dennoch informierte die Staatsanwaltschaft Anfang dieser Woche auch das Bistum Aachen. In solchen Fällen habe die Staatsanwaltschaft eine entsprechende Mitteilungspflicht. Daraufhin bestellte das bischöfliche Generalvikariat den Priester zu einem Gespräch ein und stellte ihn von seinen priesterlichen Ämtern auf unbestimmte Zeit frei. „Wir sind erschrocken über die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift erhebt“, sagte Margherita Onorato-Simonis, die Leiterin der Hauptabteilung Pastoralpersonal im Bistum. „Unser Mitgefühl gilt den Betroffenen.“

Wie Bistumssprecher Stefan Wieland mitteilte, werden die betroffenen Gemeinden in den Gottesdiensten am Sonntag mit einer Mitteilung des Bistums informiert. Generalvikar Andreas Frick wird auch selbst dabei sein und eine Messe übernehmen. Der Brief des Generalvikars liegt unserer Redaktion vor. Darin heißt es etwa, dass es Hinweise gegeben habe „auf ein grenzwertiges Nähe-Distanz-Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen, das nicht konkret auf sexualisierte Gewalt schließen ließ“. Dem sei „mit Personalgesprächen und konkreten Verhaltensauflagen gemäß der Präventionsordnung begegnet“ worden. Was damit konkret gemeint ist und ob es auch Missbrauchsfälle in Mönchengladbach gegeben haben könnte, das war laut Staatsanwaltschaft nicht Gegenstand der Ermittlungen. „Von Amts wegen haben wir dazu keine Erkenntnisse gehabt“, sagte Staatsanwältin Golriez Litterscheid.

Der Brief des Generalvikars wurde bereits an die Pfarrbüros der betroffenen Gemeinden verschickt mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder der Pfarrräte, der Kirchenvorstände, des Kirchengemeindeverbandes, die pastoralen Mitarbeiter, die Zelebranten und Gottesdienstleiter. Darin heißt es weiter: „Bischof Dr. Helmut Dieser bedauert die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe, die vorgebrachten Verfehlungen und die damit verursachten Verletzungen bei den betroffenen Menschen und den Gläubigen und die damit eingetretene Entwicklung zutiefst.“ Sollte es weitere Betroffene geben, sollten diese selbst Anzeige erstatten oder sich bei den Ansprechpartnern für Fälle sexualisierter Gewalt des Bistums melden.

„Wir waren wie vom Donner gerührt, als wir davon gehört haben“, sagt ein Katholik aus einer der betroffenen Gemeinden. Man habe sich schon gewundert, warum der Priester von einem auf den anderen Tag nicht mehr im Dienst gewesen sei. Die Kunde aus Aachen hat längst die Runde gemacht. „Aber man muss vorsichtig sein: Es gilt die Unschuldsvermutung.“ Die betonte auch das Bistum: „Bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.“

Der Rechtsanwalt des Priesters, Dieter Breymann, erklärte im Gespräch mit unserer Redaktion, seinem Mandanten werde vorgeworfen, einem damals Zwölfjährigen bei einem Videoabend mit einer Messdiener-Gruppe an die Hose gefasst zu haben. „Er bestreitet, dass es zu einer solchen Übergriffigkeit gekommen ist“, sagte Breymann. Er betonte, sein Mandant müsse die Chance auf ein „faires Verfahren bekommen“ und kritisierte das Bistum Aachen für das Vorgehen in dieser Woche: „Das Bistum als Arbeitgeber verurteilt einen Schutzbefohlenen mit diesen Maßnahmen vor.“

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