Entscheidung des Gerichts An Karneval müssen Nachbarn toleranter sein

Düsseldorf · Manchen sind die „tollen Tage“ ein Gräuel, andere feiern Karneval gerne ausgelassen. Laut darf es ausnahmsweise mal werden - zu hoch hergehen sollte es im Miethaus aber nicht.

Narrenfreiheit gibt es auch an Karneval nicht, aber etwas lauter darf es werden: Nachbarn müssen mehr Lärm als üblich ertragen. Die ansonsten ab 22 Uhr geltende Nachtruhe ist gelockert, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. An welchen Tagen dies gilt, richtet sich danach, was vor Ort üblich ist.

Zu häufig soll es jedenfalls nicht hoch hergehen: Einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen zufolge sollten die Störungen auf Ausnahmen beschränkt sein - wie Karneval und Silvester (Az.: 15 C 2658/57). Außerdem müssen Feiernde Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen. Lärm bis in die frühen Morgenstunden ist tabu.

Der Verband rät feierfreudigen Mietern, die Nachbarn im Vorfeld einer Party zu informieren und die Musik zu fortgeschrittener Stunde herunterzudrehen. Dumpfen Bass sollten sie vermeiden. Wer Fenster und Balkontüren geschlossen hält, kann außerdem verhindern, dass während der Feier jedes Geräusch nach außen dringt.

(top/dpa)
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