„2G plus“ in Brauchtumszonen Diese Regeln gelten beim Straßenkarneval in NRW

Düsseldorf · Die Kommunen müssen die gesicherten Brauchtumsbereiche für den Straßenkarneval selbstständig ausweisen und kontrollieren. Das erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. In Innenräumen gilt die Testpflicht auch für Geboosterte.

 Auch in diesem Jahr gelten an Karneval strenge Regeln.

Auch in diesem Jahr gelten an Karneval strenge Regeln.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Die Städte sind dafür zuständig, einen corona-konformen Rahmen für den Straßenkarneval zu schaffen. Sie sollen sogenannte gesicherte Brauchtumszonen festlegen und dort auch die Einhaltung der Coronaschutzregeln stichprobenhaft kontrollieren. Das erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag auf einer Pressekonferenz. Am Tag zuvor hatte sich Laumann gemeinsam mit den Oberbürgermeisterinnen und dem Oberbürgermeister der Städte Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen darauf verständigt, in räumlich begrenzten Bereichen von Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag karnevalistisches Treiben unter Auflagen zu ermöglichen. Wie die Karnevalshochburgen Köln und Düsseldorf die neuen Regeln konkret umsetzen werden, wollen sie am Mittwoch bekanntgeben. Die veränderte Coronaschutzverordnung gilt ab Mittwoch und einstweilen bis zum 9. März, soll aber je nach Infektionsgeschehen noch einmal angepasst werden.

Christoph Kuckelkorn, Präsident des Festkomitee Kölner Karneval, sagte: „Wir würden die Möglichkeit, innerhalb dieser Brauchtumszonen kontrolliert und sicher feiern zu können, natürlich begrüßen.“ Verschiedene größere Gesellschaften planten bereits Open-Air-Veranstaltungen im kleinen Rahmen, etwa auf dem Kölner Alter Markt. „Die Kölner sehnen sich ja nach der Möglichkeit Karneval zu feiern, solche Brauchtumszonen unter strengen Coronaschutzvorgaben wären ein guter Ort dafür.“

 Laumann erklärte, mit den neuen Maßnahmen schon früh Planungssicherheit für die Karnevalshochburgen zu schaffen. „Das Signal ist definitiv nicht, dass Karnevalsfeiern jetzt eine gute Idee sind. Es ist aber rechtlich nicht mehr vertretbar, sie komplett zu verbieten“, sagte der Minister. Deshalb würden den Kommunen Instrumente an die Hand gegeben, um dort, wo viele Menschen auf den Straßen erwartet würden, Brauchtumszonen mit höheren Schutzstandards anzuordnen. Dazu zählt etwa, dass in den Bereichen Umzüge oder Veranstaltungen auf einer Bühne verboten sind, um weitere Anziehungspunkte zu vermeiden. Beim Verzehr von Speisen und Getränken gilt die 2G-plus-Regel: Zugang erhalten auch geimpfte Besucher nur mit negativen Testnachweis oder Booster. Wie das gewährleistet und kontrolliert wird, entscheiden die Kommunen. 

 Für Feiern in Innenräumen gilt ebenfalls die 2G-plus-Regel, allerdings müssen dort auch Geboosterte einen aktuellen Schnelltest vorlegen. Dies ist laut der neuen Coronaschutzverordnung notwendig, um mögliche Infektionsereignisse bestmöglich auszuschließen. „Im Innenbereich ist das Feiern wegen der Aerosole noch riskanter“, sagte Laumann. Gleiches gilt für den Besuch von gastronomischen Einrichtungen in den gesicherten Brauchtumszonen, soweit es sich bei diesen nicht um reine Speiselokale handelt, die auch als solche genutzt werden. 

 Laumann betonte aber, dass die Kommunen mit ihren Maßnahmen in den Brauchtumszonen auch über die Anordnungen des Landes hinausgehen können. Zudem könnten sie einzelne Maßnahmen auch über die Zonen hinaus ausweiten. So sei es möglich, etwa eine örtlich und zeitlich begrenzte Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske im Freien, Kapazitätsbegrenzungen für gastronomische Einrichtungen und zusätzliche Maskenpflichten in Innenräumen zu erlassen. Dazu bedürfe es keiner ausdrücklichen Zustimmung des Gesundheitsministeriums mehr. Bei Verstößen gegen die Regeln drohe ein nicht unerhebliches Bußgeld. Laumann appellierte, sich an die Maßnahmen zu halten: „Der beste Schutz wird aber sein, dieses Jahr noch einmal auf größere Feiern oder Menschenmassen zu verzichten.“

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