Osama bin Ladens Leibwächter Integrationsminister fordert neuen Abschiebungsversuch

Düsseldorf/Bochum · Abschiebungen nach Tunesien sind laut einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Montag möglich, auch wenn dort die Todesstrafe gilt. Politiker fordern nun, dass auch der in Bochum lebende Leibwächter Osama bin Ladens abgeschoben wird. Juristisch ist die Sache schwierig.

NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) ist für einen erneuten Abschiebeversuch des in Bochum lebenden Salafisten Sami A. (42). "Nordrhein-Westfalen will Sami A. schnellstmöglich abschieben", sagte Stamp am Montag auf Anfrage unserer Redaktion. Hierfür müsse der Bund die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, etwa indem erneut der Widerruf des Abschiebungsverbotes geprüft werde. Grundlage ist die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Ausweisungen von Gefährdern nach Tunesien.

Der Fall des in Bochum lebenden Tunesiers, der 1999 kurze Zeit in der Leibgarde von Osama bin Laden gewesen sein soll, beschäftigt Politik und Gerichte schon seit über zehn Jahren. Bislang galt ein Abschiebeverbot, weil A. in seinem Heimatland Tunesien als bekannter Salafist und mögliches Mitglied einer islamistischen Organisation Folter droht. Das hatten mehrere Gerichte in NRW festgestellt, zuletzt das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen 2016.

  • Was hat der Beschluss aus Karlsruhe mit Sami A. zu tun?

Stamp erhofft sich nun einen neuen Vorstoß in dem Fall. Denn am Montag entschied des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem anderen Fall eines tunesischen mutmaßlichen Terrorhelfers Haikel S.. Er war 2017 bei einer Razzia festgenommen worden und steht in dem Verdacht, mitverantwortlich für den Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis sein, bei dem im März 2015 in Tunesiens Hauptstadt 21 ausländische Touristen getötet wurden. Zu der Tat bekannte sich der IS. Tunesien hatte seine Auslieferung beantragt, dagegen hatte Haikel S. geklagt, weil ihm die Todesstrafe drohe. Doch die Karlsruher Richter beschlossen am Montag, die Todesstrafe im Zielland der Abschiebung stehe einer Auslieferung nicht entgegen, wenn sicher ist, dass sie nicht vollstreckt wird.

  1. Wie geht es nun weiter im Fall Sami A.?

Ob der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Auswirkungen auf den Fall Sami A. hat, ist fraglich. Rechtlich gesehen haben beide Fälle nichts miteinander zu tun. Bei A. geht es nicht um eine mögliche Todesstrafe, sondern um Folter.

In der Vergangenheit überprüften die Behörden der Fall A. regelmäßig. Zuletzt wies das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster im April 2017 die Berufung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ab. Damit war klar, dass A. weiterhin in Bochum bleiben kann.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg hatte Ende April 2018 mitgeteilt, dass es dem Fall "aktuell umfassend" nachgehe.

  1. Was ist über Sami A. bekannt?

Der in Tunesien geborene A. lebt seit 2005 mit Frau und Kindern im Ruhrgebiet. 1997 reiste er das erste Mal mit einem Studentenvisum in die Bundesrepublik Deutschland ein. 2006 sollte A. das erste Mal ausgewiesen werden, er stellte einen Asylantrag. 2009 wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Asylantrag ab (Ak: 11 K 4716/07.A), aber entschied auf ein Abschiebungsverbot. Diese Entscheidung wurde auch vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zuletzt 2016 bestätigt. Denn auch nach dem arabischen Frühling 2011, in Zuge dessen in Tunesien ein Machtwechsel stattfand, drohe Salafisten Verfolgung - wegen der Terroranschläge, die salafistisch-islamistische Terrorgruppen in Tunesien verübt haben.

  1. Warum wird er "Leibwächter von Osama bin Laden" genannt?

Die Bezeichnung "Leibwächter von Osama bin Laden" bezieht sich auf Erkenntnisse aus einem Terrorprozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die sogenannte "Al-Tawhid"-Zelle, die vor 15 Jahren Anschläge in Düsseldorf und Berlin geplant haben sollen. Ein Kronzeuge hatte auch Sami A. belastet und vor Gericht erzählt, er habe sich 1999/2000 mehrere Monate in einem Lager der Terrororganisation Al-Qaida in Afghanistan aufgehalten und militärisch ausbilden lassen. Nach Angaben des Zeugen soll A. später sogar in der Leibgarde bin Ladens gewesen sein. Gerichtsfeste Beweise schien es dafür nicht zu geben.

Die Bundesanwaltschaft ermittelte 2006 gegen A., die Ermittlungen wurden 2007 jedoch eingestellt. Der Generalbundesanwalt vermerkte damals jedoch, dass der Verdacht einer Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation im Ausland nicht erhärtet, aber auch nicht ausgeräumt worden sei.

  1. Geht von Sami A. aktuell eine Gefahr aus?

Der Verfassungsschutz NRW beobachtet A. mindestens seit dem Jahr 2006, wie unsere Redaktion mehrfach berichtet hat. Eine aktuelle Anfrage ergab, dass der Verfassungsschutz A. nach wie vor als gefährlichen Radikalisierer einschätzt, der weiterhin im Fokus der Behörden steht. A. hatte 2012 versucht, in Bochum eine salafistische Moschee zu gründen, war damit aber gescheitert.

(heif)
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