Streit um Wochenendhaussiedlung Kalkarer befürchten Verlust ihres Zuhauses
Kalkar · Hunderte Bewohner einer Wochenendhaussiedlung in Kalkar könnten zum Auszug gezwungen werden. Mit einer Petition wollen sie gegen die Forderung von Bezirksregierung und Bauministerium vorgehen. In zahlreichen NRW-Städten gibt es ähnliche Fälle.
Elke Simon wohnt seit 17 Jahren in der Oybaum-Siedlung in Kalkar. Diese liegt in einem Erholungsgebiet, die Häuser sind umgeben von Bäumen und Feldern. Seit zwei Jahren ist die Idylle aber bedroht: Im April 2017 erfuhren Simon und rund 240 weitere Bewohner, dass sie illegalerweise dauerhaft in einer Wochenendhaussiedlung wohnen.
Als bei der Planung einer Windkraftanlage in der Umgebung Bebauungspläne geprüft wurden, wurde die Bezirksregierung Düsseldorf darauf aufmerksam. Seitdem müssen Simon und ihre Nachbarn um ihr Zuhause fürchten. „Eine dauerhafte Wohnnutzung ist mit der Zweckbestimmung eines Sondergebiets für die Erholung nicht vereinbar“, erklärt das NRW-Bauministerium und verweist auf die gültige Rechtslage. Deshalb wiesen das Ministerium und die Bezirksregierung den Kreis Kleve an, gegen das dauerhafte Wohnen vorzugehen.
Bislang hatte die Stadt Kalkar das Dauerwohnen in der Wochenendhaussiedlung toleriert. Bürgermeisterin Britta Schulz von der Partei „Forum Kalkar“ hatte immer betont, dass alle Bewohner, die vor dem Stichtag, dem 5. April 2017, mit alleinigem Wohnsitz im Oybaum angemeldet waren, Wohnrecht auf Lebenszeit oder bis zum Wegzug hätten. Sie dürften dieses Wohnrecht jedoch weder verkaufen noch vererben. Seit April 2017 bekommt jeder, der in die Siedlung zieht, ein Schreiben, das den Erstwohnsitz verbietet. „Seitdem können sich die Menschen nicht mehr auf Unkenntnis in Zusammenhang mit Dauerwohnen in einem Erholungsgebiet berufen“, sagt Robert Vornholt, Pressesprecher des NRW-Bauministeriums. Diese Regelung soll auch auf langjährige Bewohner angewendet werden.
Nun befürchten in Kalkar Hunderte Menschen wie Elke Simon und ihr Lebensgefährte Egbert Peters, dass sie nach Jahrzehnten ausziehen müssen. „Dabei war zunächst alles so schön“, erzählt Claudia Michels, die mit Dirk Grieß in einem Holzhaus lebt. Für ihre inzwischen erwachsene Tochter haben sie vor Jahren angebaut - mit Genehmigung der Stadt. „Wir haben sogar eine Eigenheimförderung bekommen“, sagt Michels kopfschüttelnd. „Einen Bestandsschutz für Hauptwohnsitznahmen vor den festgelegten Stichtagen gibt es hingegen nicht“, sagt Ruth Keuken, Pressesprecherin des Kreises Kleve. Die Käufer hatten sich damals von der ruhigen Lage in der Natur anlocken lassen; nach ihrer Darstellung ließ sich die Wochenend-Regelung in den Bebauungsplänen leicht überlesen.
Am heutigen Montag werden Vertreter der Oybaumer Bürgerinitiative persönlich eine Petition beim Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages einreichen. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach lässt derzeit durch ein Gutachten prüfen, ob das Dauerwohnen in Erholungsgebieten nachträglich genehmigt werden kann. „Da das Gutachten eine grundsätzliche Klärung ergeben soll, ist zurzeit noch nicht absehbar, wann mit Ergebnissen zu rechnen ist“, sagt der Ministeriumssprecher.
Eine Änderung hätte weitreichende Folgen: Zwar erhebt IT.NRW keine Zahlen zu Wochenendhausgebieten, doch es sind auch andere Kommunen betroffen. Streitfälle gab es unter anderem in Kerken, Xanten, Leichlingen, Radevormwald und Rheurdt. In der Wochenendhaussiedlung Kräwinkel in Radevormwald wurde eine „sozialverträgliche Lösung“ gefunden, wie Jörn Ferner, Leiter der städtischen Bauaufsicht, sagt. Seit 2018 gelten dort gestaffelte Fristen: So dürfen die 20 Bewohner, die seit mehr als 20 Jahren ihren Erstwohnsitz in Kräwinkel haben, bleiben. Die 20 Menschen, die dort seit zehn bis 20 Jahren wohnen, bekommen eine Frist von zehn Jahren. Fünf Menschen, die seit fünf bis zehn Jahren dort leben, müssen 2023 ausziehen. 20 Kräwinkler, die weniger als fünf Jahre in der Siedlung leben, müssen bereits 2020 raus. Nur ein Anwohner hat gegen die Regelung geklagt.
In der Rheurdter Siedlung Meenenkuhle sind mehr als 80 Prozent der etwa 50 Anwohner Dauerbewohner. Von ihnen muss niemand ausziehen, da sie vor dem Stichtag dort angemeldet waren, erklärt Udo Hövelmans, Leiter des Rheurdter Planungsamts. „Hinter der Fristenlösung steckt die Hoffnung der Baubehörden, dass sich die dauerhafte Bewohnung solcher Gebiete auf Dauer erledigt – entweder durch Fluktuation und Umzüge oder aus Altersgründen.“
Am Oybaum hält der Schulbus, die Mülltonnen werden abgeholt, die Wahlbenachrichtigungen landen im Briefkasten – wie in jeder anderen Wohnsiedlung. Auch die Infrastruktur ist mit beleuchteten Straßen, einer Kanalisation und Gasversorgung einer dauerhaften Bewohnung angepasst. „Wer würde im Außenbereich von Kalkar für 180.000 Euro ein Wochenendhaus kaufen?“, fragt Dirk Grieß. Die Anwohner fühlen sich von Stadt, Kreis und Land ungerecht behandelt. „Hier wird wertvoller Wohnraum vernichtet“, kritisiert Egbert Peters.
„Das Ganze ist eine große Sauerei“, sagt Manfred Gatermann. Der Xantener Rechtsanwalt vertritt mehrere Bewohner der Siedlung bei privatrechtlichen Klagen. „Die Stadt Kalkar hat den Missstand vorangetrieben, indem Wochenendhausgebiete geplant wurden, aber große Einfamilienhäuser entgegen den Größenbeschränkungen im Bebauungsplan dennoch genehmigt wurden“, sagt er. „Viele Siedlungsbewohner sind von den Verkäufern arglistig getäuscht worden, da ihnen die Immobilien als Einfamilienhäuser ohne jegliche Einschränkung verkauft worden sind.“ Stadtsprecher Harald Münzner hält dagegen: „Die Stadt Kalkar hat versucht, Oybaum als Stadtteil anerkennen zu lassen.“ Das habe allerdings nicht mit dem Landesbebauungsplan zusammengepasst. „Nun haben der Kreis und das Land mit ihren Baugenehmigungsbehörden das Sagen“, sagt er.
Einige Häuser in Oybaum stehen mittlerweile leer. Da nun bekannt ist, dass die Häuser ausschließlich Erholungszwecken dienen dürfen, sind sie kaum mehr verkäuflich. „Der Trend zu Wochenendhäusern ist vorbei“, sagt Gatermann. „Die Bewohner können froh sein, wenn sie ihre Häuser für die Hälfte des Kaufpreises verkauft bekommen.“ Laut Ruth Keuken vom Kreis Kleve sind Entschädigungsansprüche nicht gegeben. „Meine Mandanten sitzen teilweise weinend bei mir im Büro und sind verzweifelt“, erzählt Gatermann. Viele sahen die Immobilie als Alterssicherung an, manche wollten später vermieten. Andere hatten vor, die Enkelin bei sich einziehen zu lassen oder ihre Eltern nachzuholen – das alles ist nicht mehr möglich.