An Schulen in NRW Islamischer Religionsunterricht soll fortgeführt werden

Düsseldorf · 415.000 muslimische Schüler gibt es in NRW. Ein Teil von ihnen konnte in der Vergangenheit islamischen Religionsunterricht an Schulen bekommen. Jetzt beschloss der Düsseldorfer Landtag: Das Angebot soll es auch weiterhin geben.

 Islamischer Religionsunterricht an einer Schule (Symbol).

Islamischer Religionsunterricht an einer Schule (Symbol).

Foto: dpa/Oliver Berg

Der islamische Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen soll fortgeführt werden. Darauf haben sich der Haupt- und der Schulausschuss des Düsseldorfer Landtags am Mittwoch mit einer großen Mehrheit von CDU, SPD, FDP und Grünen geeinigt. Lediglich die AfD stimmte gegen den Gesetzentwurf, dessen Annahme im Plenum nun aber gesetzt ist.

Die landesweite Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach war Ende 2011 gesetzlich beschlossen worden - allerdings als Übergangsregelung, die Ende Juli ausläuft. Daher muss der Gesetzgeber nun erneut entscheiden.

Die Neuauflage wird eine Übergangslösung bleiben, weil es in NRW nach wie vor keine anerkannte islamische Religionsgemeinschaft als Kooperationspartner im Sinne des Grundgesetzes gibt. Dennoch habe sich der Unterricht bewährt und solle daher fortgeführt werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Die übergangsweise akzeptierten islamischen Organisationen müssten garantieren und belegen, dass sie verfassungstreu arbeiten.

Im Schuljahr 2017/18 sei in NRW über 19.000 Schülern von 241 in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften an 234 Schulen in deutscher Sprache und unter deutscher Aufsicht islamischer Religionsunterricht erteilt worden. Angesichts von inzwischen 415.000 muslimischen Schülern in NRW soll das Angebot ausgeweitet werden.

Die Landeselternschaft der Gymnasien schlug vor, die Kinder in den Klassen 9 oder 10 „gemeinsam in Philosophie, Wertekunde und Lebenssinnfragen zu unterrichten“, um mehr voneinander zu lernen.

(ham/dpa)
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