Regeln, Fristen, Sanktionen So läuft die Vorbereitung auf die Impfpflicht in Pflegeheimen

Hückelhoven · Ab dem 15. März gilt für Beschäftigte im Gesundheitswesen eine Impfpflicht. In den Altenheimen sieht man dem Datum relativ gelassen entgegen. Mehraufwand bedeutet die neue Regelung trotzdem – und sie spaltet die Belegschaften.

 Für Beschäftigte in Altenheimen gilt bald eine Impfpflicht (Symbolfoto).

Für Beschäftigte in Altenheimen gilt bald eine Impfpflicht (Symbolfoto).

Foto: dpa/Oliver Berg

Für Markus Lowis bedeutet die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht vor allem eins: Mehrarbeit. Dazu gehören Diskussionen, die der Geschäftsführer des Evangelischen Altenzentrums Hückelhoven mit impfskeptischen Mitarbeitern führen musste, dazu zählt die aufwändige Dokumentation über den sich ständig verändernden Impfstatus der Belegschaft. Den Betrieb seines Hauses und damit die Pflege der Bewohner aber sieht er nicht gefährdet. Von fünf oder sechs Kündigungen geht Lowis derzeit aus. „Von der Dienstleistung her können wir das eins zu eins ersetzen“, sagt der Heimleiter. „Die Menschen aber werden fehlen.“