Urteil im Höxter-Prozess „Ich wusste nicht, was richtig oder falsch ist“

Angelika W. und ihr Ex-Mann Wilfried W. haben über Jahre Frauen auf einem Hof in Höxter-Bosseborn gequält - zwei Frauen starben. Nach zweijährigem Prozess sind nun in Paderborn die Urteile gefallen.

 Wilfried W. beim Prozess in Paderborn.

Wilfried W. beim Prozess in Paderborn.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Wilfried W. ist die Anspannung anzumerken am Tag, an dem er das letzte Wort hat. So wortgewandt und schlagfertig seine Ex-Frau Angelika W. ist, so schwer fällt es ihm, sich auszudrücken. Im Prozess hatte er seine Einlassung vor vielen Monaten abgebrochen, nachdem es spöttisches Gelächter im Zuschauerraum gegeben hatte – und seitdem geschwiegen. Beinah verkrampft hat er seitdem immer wieder versucht, mit einer Hand sein Gesicht so zu bedecken, dass die Zuschauer so wenig wie möglich von ihm sehen können.

Als ein Justizbeamter ihm ein Mikrofon nach einigen technischen Problemen endlich eingerichtet hat, liest Wilfried W. leise von einem Blatt ab: „Ich wollte mich bei allen Opfern entschuldigen. Ich wusste nicht, was richtig oder falsch ist, deshalb wäre eine Therapie gut.“ Und dann: „Für Angelika hab ich keine Worte mehr und für ihre Lügen. Da ist nichts dran.“ Er sagt, wenn er alles gewusst hätte, hätte er etwas getan, „das ist klar“.

Eine Stunde später verkündet Bernd Emminghaus im Paderborner Landgericht das Urteil: Angelika W. muss wegen Mordes durch Unterlassen und versuchten Mordes 13 Jahre in Haft, ihr Ex-Mann elf Jahre. Der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer ordnet für ihn die Unterbringung in einer Psychiatrie an. Nach fast zwei Jahren geht damit „einer der längsten Prozesse zu Ende, den es am Landgericht Paderborn je gegeben hat“, sagt Emminghaus. Der Richter hatte für den Prozess seinen Ruhestand verschoben. Grund für die Verzögerung des Verfahrens war vor allem ein Wechsel der psychiatrischen Gutachter. Nachdem die Verteidiger ein erstes Gutachten in Zweifel gezogen hatten, beauftragte die Kammer die psychiatrische Sachverständige Nahlah Saimeh mit der Begutachtung beider Angeklagter. Sie stufte Wilfried W. als vermindert schuldfähig ein und sagte: „Ich sehe ihn eher in einer psychiatrischen Anstalt als im Gefängnis.“ Dieser Einschätzung folgt die Kammer in ihrem Urteil. W. steht moralisch auf der Stufe eines Grundschulkindes und hat einen Intelligenzquotienten von 59 – auch das hat das Gutachten ergeben. Wenn er sagt, dass er nicht wusste, was richtig oder falsch ist, dann bedeutet das in diesem Mordprozess auch: Für Wilfried W. war es keine Straftat, eine Frau nachts an eine Heizung zu ketten. Er wollte einfach nicht beim Schlafen gestört werden, wenn die Frau ins Bad musste. Also durfte sie nachts nicht mehr ins Bad. Da sich nicht er, sondern Angelika W. die meisten der Bestrafungen für die Frauen ausdachte und ausführte, hatte Wilfried W. faktisch damit nichts zu tun – nach seiner eigenen Logik. Gutachterin Saimeh sah deshalb eine große Wiederholungsgefahr, „wenn er erneut eine Partnerin findet, die mit ihm dieses bizarre System von Beziehung lebt“, wie es hieß. Zweimal ist ihm das schon gelungen. Er war schon einmal im Gefängnis, nachdem er seine erste Ehefrau schwer misshandelt hatte.

Angelika W. war die Partnerin, die auf ungute Weise zu ihm passte. Sie lebten eine gestörte Beziehung, in der die 49-Jährige gedemütigt und geschlagen wurde. Nach der Scheidung blieben sie weiter zusammen und „festigten ihre Verbindung auf perverse Art“, wie Saimeh sagte. Auf Kosten einer dritten Frau, die sie ihren Regeln unterwarfen. Das Paar schaltete Hunderte Kontaktanzeigen, um für Wilfried W. eine Frau zu finden: „Nette Frau für feste Beziehung gesucht“. Im Laufe der Jahre meldeten sich viele Frauen auf die Anzeigen. Sie kamen auf den heruntergekommenen Hof nach Höxter-Bosseborn, wo die Ex-Eheleute lebten und sich als Geschwister ausgaben. Die Selbstbewussten gingen schnell wieder, weil sie das Leben der beiden nicht mitleben wollten, das hauptsächlich aus Nichtstun bestand und Autokaufs- und Verkaufsaktionen für Wilfried W., der gar keinen Führerschein besaß. Doch es gab auch Frauen, die geblieben sind. Alle hatten wenige soziale Kontakte und einen geringen Selbstwert, fühlten sich geschmeichelt vom Interesse des großen, breitschultrigen Mannes, der sehr nett sein konnte – das wurde in den Zeugenaussagen der Opfer deutlich. Sie alle gerieten in eine Abhängigkeit, zwei überlebten ihre Zeit auf dem Hof in Ostwestfalen nicht: Anika W. (33) und Susanne F. (41). Die beiden Frauen starben nach monatelangen Misshandlungen völlig entkräftet. Das Gericht ist davon überzeugt, dass Susanne F. überlebt hätte, wenn die Angeklagten Hilfe geholt hätten. Im April 2016 mussten sie einen Krankenwagen rufen, weil sie eine Autopanne hatten und Zeugen die schwerverletzte Susanne F. auf dem Rücksitz des Opel Corsas gesehen hatten. Doch da war es zu spät. Sie starb im Krankenhaus – und die Polizei begann zu ermitteln.

Anika W., die Wilfried W. nach kurzem Zusammensein geheiratet hatte, war da schon tot. Im Sommer 2013 schlug sie im Hof mit dem Hinterkopf auf den Boden und starb. Angelika W. zerstückelte und verbrannte ihre Leiche, die noch bis in den Winter hinein in der Tiefkühltruhe im Keller gelegen hatte. Die emotionslose Schilderung der Angeklagten über das „Wegschaffen“ der Toten nahm im Prozess Ende 2016 mehrere Stunden ein. Über Tage schockierte die 49-Jährige mit ihren Einblicken in eine Lebenswelt, die verrohter nicht sein könnte. Richter Emminghaus spricht im Urteil von „menschenverachtendem Verhalten“. Die Mutter der Toten schonte sich nicht und nahm an fast allen Verhandlungstagen teil. Nur bei Angelika W.s letztem Wort im September verließ sie den Saal.

Horror-Haus von Höxter: Angelika W. sagt vor Gericht aus
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Szenen aus dem Höxter-Prozess in Paderborn

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Foto: dpa, gki

Auch die Angeklagte sagt am letzten Prozesstag noch einen Satz: „Ich möchte mich in aller Form bei allen Frauen entschuldigen, denen ich Leid angetan habe.“ Reue hat sie im Prozess nie gezeigt. Die Frauen hätten schließlich gehen können, sagte sie.

(hsr)
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