Plädoyer in Paderborn Staatsanwalt fordert lebenslange Haftstrafen im Höxter-Prozess

Höxter/Paderborn · Für Wilfried W. hat der Oberstaatsanwalt zudem die Unterbringung in einer Psychiatrie gefordert. Die Plädoyers der Verteidiger stehen noch aus. Wann das Urteil für die beiden Angeklagten fallen wird, ist noch unklar.

Horror-Haus von Höxter: Angelika W. sagt vor Gericht aus
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Szenen aus dem Höxter-Prozess in Paderborn

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Foto: dpa, gki

Oberstaatsanwalt Ralf Meyer sieht es als erwiesen an, dass sich die beiden des gemeinschaftlichen versuchten und vollendeten Mordes schuldig gemacht haben. Für beide Angeklagte beantragte Meyer zusätzlich die besondere Schwere der Schuld.

Falls sich das Gericht dieser Ansicht anschließt, wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Für den 48-jährigen Wilfried W. forderte der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer am Mittwoch außerdem die Unterbringung in einer Psychiatrie.

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Das Paar ist angeklagt wegen Mordes durch Unterlassen.Die beiden sollen über Jahre hinweg mehrere Frauen in das Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort seelisch unter Druck gesetzt und zum Teil körperlich schwer misshandelt haben. Zwei Frauen aus Niedersachsen starben infolge der Quälereien.

Noch ist offen, wann das Landgericht Paderborn ein Urteil sprechen wird. Die Plädoyers der vier Verteidiger folgen am Donnerstag und in der nächsten Woche am Dienstag. Fällt das letzte Wort von Angelika W. kurz aus, wäre ein Prozessende am 14. September möglich. Sollte sie, wie sie dem Gericht schriftlich angekündigt hat, von dieser Möglichkeit ausführlich über Stunden Gebrauch machen, würde ein Urteil erst am 5. Oktober fallen.

 Der Vorsitzende Richter Bernd Emminghaus musste für den Prozess seinen für Ende Mai geplanten Ruhestand verschieben. Dennoch führte er mit viel Geduld durch das Verfahren. „Es liegt nicht in meiner Hand, wie lange die Angeklagte reden wird“, sagte Emminghaus vor dem Start der Plädoyers auf die Frage, wann es ein Urteil geben wird.

Ein Anwalt der Nebenkläger kündigte bereits Protest an. „Sollte die Angeklagte Angelika W. das ihr rechtlich zustehende letzte Wort vor dem Urteil für einen stundenlangen Monolog missbrauchen, werde ich mit meiner Klientin den Saal aus Protest verlassen“, sagte Roland Weber der Deutschen Presse-Agentur. Er vertritt die Mutter der getöteten Anika W. aus Niedersachsen. „Letztes Wort heißt letztes Wort und nicht letzte Rede“, sagt Weber. Er befürchtet, dass Angelika W. sich über Stunden äußern wird. „Sie will die große Bühne nutzen, wie sie das ja auch bereits am Anfang des Prozesses getan hat.“

(skr/dpa)
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