Plädoyers im Höxter-Prozess Verteidiger fordern Einweisung von Wilfried W. in Psychiatrie
Höxter/Paderborn · Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter haben die Verteidiger des Angeklagten Wilfried W. eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten für den 48-Jährigen und die Einweisung in die Psychiatrie beantragt.
Damit lagen die Anwälte am Donnerstag vor dem Landgericht Paderborn deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und der drei Nebenkläger.
Wilfried W. hat sich nach Ansicht seines Verteidigers Detlev Binder wegen gefährlicher Körperverletzung und des versuchten Mordes zu verantworten. Allerdings müsse für seinen Mandanten strafmildernd bedacht werden, dass im Fall der im Krankenhaus gestorbenen Susanne F. von den Angeklagten ein Krankenwagen gerufen wurde, um das Leben der Frau noch zu retten. Im Fall der zweiten in Höxter gestorbenen Frau lehnen die Anwälte eine Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen ab.
Die Plädoyers der Verteidiger von Angelika W. (49) folgen am Dienstag.
Über Jahre hinweg soll das Paar mehrere Frauen aus Niedersachsen in ein Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort schwer misshandelt haben. Zwei Frauen starben infolge der Quälereien.
Noch ist offen, wann das Landgericht Paderborn ein Urteil sprechen wird. Die Plädoyers der vier Verteidiger folgen am Donnerstag und in der nächsten Woche am Dienstag. Fällt das letzte Wort von Angelika W. kurz aus, wäre ein Prozessende am 14. September möglich. Sollte sie, wie sie dem Gericht schriftlich angekündigt hat, von dieser Möglichkeit ausführlich über Stunden Gebrauch machen, würde ein Urteil erst am 5. Oktober fallen.