Aus gesundheitlichen Gründen Gericht setzt im Höxter-Mordprozess Gutachter ab

Paderborn · Im Mordprozess um das sogenannte Horror-Haus von Höxter hat das Landgericht Paderborn den Sachverständigen Michael Osterheider aus gesundheitlichen Gründen von seiner Aufgabe entbunden. Er hatte sich bei seiner Aussage als Zeuge in Widersprüche verwickelt.

 Der nun abgesetzte psychiatrische Gutachter Michael Osterheider am 14. November im Landgericht Paderborn.

Der nun abgesetzte psychiatrische Gutachter Michael Osterheider am 14. November im Landgericht Paderborn.

Foto: dpa, frg fgj

Das Gericht teilte seine Entscheidung am 36. Prozesstag am Dienstag mit. Der Professor der Uni Regensburg hatte sich nach seiner Zeugenaussage Mitte November krank gemeldet und war nicht erneut vor Gericht erschienen.

Die Sachverständige Nahlah Saimeh, Ärztliche Direktorin der Gerichtspsychiatrie in Lippstadt-Eickelborn, soll jetzt nicht nur die Angeklagte Angelika W. (48), sondern zusätzlich auch ihren Ex-Mann Wilfried W. (47) begutachten.

Beide sind wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt. Mehrere Jahre lang soll das Paar Frauen in das Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort schwer misshandelt haben. Zwei Frauen aus Niedersachsen starben infolge der Quälereien.

(lsa)
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