Letztes Wort im Höxter-Prozess Angeklagte sieht sich weiter als Opfer - Nebenkläger verlassen den Saal
Paderborn · Im Mordprozess um das Horrorhaus von Höxter haben Nebenkläger aus Protest gegen das ausführliche letzte Wort der angeklagten Angelika W. den Saal verlassen. Sie beschrieb sich nach wie vor als Opfer ihres Partners Wilfried W., der mit ihr auf der Anklagebank sitzt.
Sie wollte sich einen ganzen Tag lang erklären. Im Höxter-Prozess hatte die Angeklagte noch einmal das Wort. Ihre Ausführungen waren aber doch schneller zu Ende. Sie blickte dann auf einige leere Stühle.
Nach fast zwei Jahren Verhandlung steht der Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter vor dem Abschluss.Die Angeklagte hatte bereits vor Wochen ein ausführliches Schlusswort angekündigt. Angelika W. stellte sich in ihrem knapp 90 minütigen Schlusswort als Opfer des Mitangeklagten Wilfried W. dar. Sie entschuldigte sich nicht bei den Opfern und begründete dies mit ihrer fehlenden Empathiefähigkeit. Eine psychiatrische Gutachterin hatte ihr im Prozess bescheinigt, dass sie autistische Züge habe und kein Mitgefühl aufbringen könne.
Die Anwälte der Nebenkläger und die anwesende Mutter eines der beiden Todesopfer verließen aus Protest den Saal, weil die Angeklagte aus ihrer Sicht ausschweifend die Gelegenheit zum letzten Wort vor dem Urteil nutzte. „Wenn ich Mitgefühl empfinden könnte, wäre das alles wohl nicht passiert“, sagte Angelika W. über die Gräueltaten. Zu dem Zeitpunkt waren die Nebenkläger-Vertreter und die Mutter des Opfers Anika W. nicht mehr im Gerichtssaal. Die Mutter hatte zuvor enttäuscht auf die Ausführungen der Angeklagten reagiert: „Nichts Neues“, sagte sie.
Über Jahre hinweg sollen die beiden Deutschen mehrere Frauen mit Zeitungsanzeigen in das Haus nach Höxter in Ostwestfalen gelockt und dort schwer misshandelt haben. Neben Anika W. starb auch noch eine weitere Frau aus Niedersachsen infolge der seelischen und körperlichen Quälereien. Die Anklage lautet auf Mord durch Unterlassen.
Oberstaatsanwalt Ralf Meyer sieht es als erwiesen an, dass sich die beiden des gemeinschaftlichen versuchten und vollendeten Mordes schuldig gemacht haben. Für beide Angeklagte beantragte Meyer lebenslange Haftstrafen und zusätzlich die besondere Schwere der Schuld. Für Wilfried W. hat er zudem die Unterbringung in einer Psychiatrie gefordert.