50.000 Euro für Behandlung Vierjähriger bei Grillunfall verletzt - Großvater muss Behandlung zahlen

Bonn · Nach einem Grillunfall muss ein Großvater die Heilbehandlung seines Enkels in Höhe von knapp 50.000 Euro bezahlen. Der Vierjährige wurde so schwer verletzt, dass er einen Monat im Krankenhaus liegen musste.

Würstchen auf einem Grill (Symbolbild).

Würstchen auf einem Grill (Symbolbild).

Foto: dpa/Friso Gentsch

Das Bonner Landgericht gab einer Klage der Krankenversicherung des Kindes gegen den 52-Jährigen statt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann aus Hennef habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Der vierjährige Enkel stand direkt neben dem Grill, als sein Opa mit einem flüssigen Grillanzünder das Durchglühen der Kohle beschleunigen wollte. Dabei war es zu einem „explosiven Aufflammen“ gekommen.

Der Junge erlitt Verbrennungen zweiten Grades. Er musste einen Monat im Krankenhaus bleiben und anschließend noch ein Jahr lang regelmäßig ambulant versorgt werden.

Der Großvater hatte sich gegen die Klage gewehrt und argumentiert, es habe sich um einen Unglücksfall gehandelt, da beim Spritzen des Brandbeschleunigers auf die glühende Kohle der Sicherheitsverschluss unerwartet abgesprungen sei. Damit habe er nicht rechnen können. Schließlich habe auch die Staatsanwaltschaft Bonn die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen ihn wegen geringer Schuld eingestellt.

Die Bonner Richterin im Zivilprozess sah die Verantwortung jedoch beim Großvater. Er hätte dafür sorgen müssen, dass der Junge einen gehörigen Abstand zur Gefahrenquelle hält. Die Kammer entschied zudem, dass der 52-Jährige auch für alle zukünftigen Krankenkosten aufkommen muss, die noch aus dem Unfall entstehen könnten.

(mba/dpa)
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