Losverfahren in der Kritik Eltern wehren sich erfolgreich gegen Schule nach Absage für Sohn

Heiligenhaus · Eltern haben das Recht, die Schule für ihr Kind frei zu wählen. Doch wenn die Wunschschule mehr Anmeldungen als Plätze hat, hagelt es Absagen. Nicht immer geht es dann mit rechten Dingen zu, hat jetzt das oberste Verwaltungsgericht des Landes gerügt.

Die Mutter eines Schülers in Essen hat gegen die Ablehnung ihres Sohnes an einer Gesamtschule in Heiligenhaus geklagt - das Oberverwaltungsgericht hat nun das Losverfahren bei der Schulplatzvergabe als fehlerhaft gerügt.

Wenn Anfang Februar die Viertklässler ihre Halbjahreszeugnisse in den Händen halten, gehen sie los: Die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen. Und je nach Region und Wunschschule beginnt damit auch ein Verteilungskampf. Denn längst nicht jedes Kind kann die Schule besuchen, die die Familien ausgesucht haben. Am Mittwoch hat sich das Oberverwaltungsgericht in Münster mit der Klage einer Mutter aus Essen beschäftigt, die ihren Sohn gerne auf eine Gesamtschule in einem Nachbarort geschickt hätte, aber abgewiesen wurde.

Das Gericht stellte nun fest, dass die Aufnahme in den Jahrgang 5 der Gesamtschule Heiligenhaus zum Schuljahr 2017/2018 rechtswidrig durchgeführt wurde, weil die damalige Leiterin der Gesamtschule ortsansässige Schüler bevorzugt aufgenommen hat. "Wir haben deutliche Zweifel, dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist", sagte der Vorsitzende Richter. Deshalb hat die Mutter eines in Essen wohnhaften Schülers, dessen Aufnahmeantrag abgelehnt worden war, einen Anspruch auf erneute Entscheidung über die Schulaufnahme. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom Mittwoch entschieden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Klage der Frau vorher abgewiesen. Weil das Recht auf Wahlfreiheit bei der Schulform gilt, müssen auch Bewerber jenseits der Stadtgrenze dieselben Chancen haben.

Die Schule hatte mehr Anmeldungen als freie Plätze. In solchen Fällen gibt es eine Reihe von Entscheidungskriterien. Gesamtschulen müssen zum Beispiel darauf achten, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen leistungsstarken und leistungsschwächeren Schülern zu haben. Auch der Schulweg oder ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis können als Entscheidungsgrundlage dienen. Im aktuellen Fall stellte das Gericht fest, dass die Schulleitung nicht nur ortsansässige Schüler bevorzugt, sondern auch die Aufnahmekriterien der Leistungsheterogenität und eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses nicht konsequent angewendet hatte.

Experten zufolge sind Streitigkeiten um Schulplätze keine Einzelfälle. Gerade an Gesamtschulen sei die Nachfrage in den vergangenen Jahren regelmäßig größer als das Angebot, heißt es etwa bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in NRW. "Es ist die große Offenheit und Durchlässigkeit dieser Schulform, die Eltern reizt", sagt deren Vorsitzende Dorothea Schäfer. Außerdem seien fast alle Gesamtschulen im Land als gebundener Ganztag organisiert - für viele berufstätige Eltern ist das ein schlagendes Argument.

"Es gibt Eltern, die glauben, dass mit einer Absage die Laufbahn ihrer Kinder ein für alle Mal verbaut ist", erläutert Rechtsanwalt Christian Birnbaum die Motivation mancher Eltern, für den Schulplatz sogar vor Gericht zu ziehen. Andere fühlten sich ungerecht behandelt, wenn etwa alle Nachbarskinder einen Platz haben und sie leer ausgehen.

(hsr/dpa)
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