Bluttat in Gütersloh "Heiligabendmorde": Staatsanwalt fordert lebenslange Haft

Bielefeld · Doppelmord zum Weihnachtsfest: Mit je elf Stichen soll ein 29-Jähriger ein älteres Geschwisterpaar niedergemetzelt haben. Der Staatsanwalt ist von seiner Schuld überzeugt, auch wenn das Motiv im Dunkeln bleibt.

 In Gütersloh wurden am 25. Dezember 2013 zwei Tote gefunden.

In Gütersloh wurden am 25. Dezember 2013 zwei Tote gefunden.

Foto: dpa, cas htf olg ve

Im Prozess um den Doppelmord an Heiligabend 2013 in Gütersloh hat der Staatsanwalt eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Der 29-Jährige habe das betuchte, ältere Geschwisterpaar heimtückisch und brutal niedergestochen, sagte er am Montag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Bielefeld.

Mit je elf Messerstichen waren die 74-Jährige Ärztin und ihr drei Jahre älterer Bruder in ihrem Haus getötet worden. Danach soll der Angeklagte eine Gasleitung geöffnet haben, um die Spuren zu verwischen. Nur mit Glück sei eine Explosion ausgeblieben. Der Angeklagte hat die Vorwürfe bislang abgestritten.

Der Handwerker und Informatiker war durch DNA-Spuren am Tatort, unter anderem an einer Weinflasche, ins Visier der Ermittler geraten. Er kannte die Opfer und deren Familie und hatte in dem Haus mehrfach kleinere Arbeiten erledigt. Am Tattag besuchte er das Geschwisterpaar mit einer Flasche Wein, wie er im Prozess eingeräumt hatte.

Nach dem Fund der Leichen am Ersten Weihnachtstag habe er jedoch gegenüber der Polizei und seiner Familie wochenlang über die Verbindung geschwiegen - auch als er als Zeuge vernommen wurde und eine freiwillige Speichelrobe abgab. "So verhält sich kein Mensch, so kühl reagieren und nichts sagen", begründete Staatsanwalt Christoph Mackel seinen Tatvorwurf. Über das Motiv herrscht nach Ansicht des Anklägers dagegen weniger Klarheit. Geld und persönliche Nöte seien mögliche Gründe, die sich aber nicht nachweisen ließen. Der Angeklagte habe zuvor einen Bekannten um Geld gebeten.

Zudem hob der Staatsanwalt auf den esoterischen Hintergrund des Angeklagten ab: Sein ausgeprägtes Interesse an Energieflüssen und Heilkunde verband ihn mit der Tochter des Opfers und insbesondere mit deren Lebensgefährten. Gegen die beiden hat die Staatsanwaltschaft ebenfalls Ermittlungen aufgenommen, die allerdings bis zur Urteilsverkündung ruhen.

Am 18. Februar erhalten Verteidigung und Angeklagter das Schlusswort. Die Strafverteidiger hatten zuletzt immer wieder betont, ihr Mandant sei freizusprechen. Das Urteil wird am 26. Februar erwartet.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort