Rommerskirchen Hausherr hält Sternsinger-Segen für Sachbeschädigung

Rommerskirchen · Josef Weyrauch ärgert sich über die Segensformeln der Sternsinger an seinen Häusern. Er spricht von Sachbeschädigung und sucht einen Rechtsanwalt - bislang vergeblich. Die Kirche zeigt sich erstaunt - schließlich würden die Buchstaben nicht heimlich geschrieben.

Mit der Religion hat es Josef Weyrauch aus der 12.500-Einwohner-Gemeinde Rommerskirchen nicht und mit der katholischen Kirche schon gar nicht: "Ich bin bewusst ausgetreten, und das nicht wegen der Kirchensteuer. Ich will mit dem Verein nichts zu tun haben", betont der Rommerskirchener. Nach seinem bis dato letzten "Kontakt" würde er die Kirche beziehungsweise den zuständigen Dechant Monsignore Franz Josef Freericks gern verklagen.

Sein Grund dürfte manch einen staunen lassen: Die Sternsinger hatten Anfang Januar an zwei von Weyrauchs Häusern im Rommerskirchener Ortsteil Eckum ihren mit Kreide geschriebenen Segensspruch hinterlassen. Was Weyrauch geradezu wütend macht: "Ich möchte, dass das unterlassen wird. Ich nehme ja auch keinen Eimer Farbe und schreibe ,Allah ist groß' an die Kirche", sagt Weyrauch, der dies keinesfalls als eine Art Glaubensbekenntnis verstanden wissen will. Franz Josef Freericks habe er schon 2014 darauf hingewiesen, dass ihm die Beschriftung zuwider sei. "Sie lässt sich nicht abwaschen", meint er mit Blick auf die Inschrift der Sternsinger.

Für den Hauseigentümer ist es Sachbeschädigung, für die Polizei nicht. "Von so einem Sachverhalt habe ich in 17 Jahren noch nichts gehört", sagt Hans-Willi Arnold, der Sprecher der Polizei im Rhein-Kreis Neuss. Der Fall ist für ihn klar: Um eine Sachbeschädigung bejahen zu können, müsste nämlich "nicht unerheblich" in die Substanz der betroffenen Sache eingegriffen werden, betont Arnold. Dass dies nicht der Fall war, hätten auch die Beamten vor Ort bestätigt.

Unabhängig davon könnte eine Klage bereits daran scheitern, dass Weyrauch keinen Anwalt findet. Sowohl in Grevenbroich als auch in Pulheim habe er Kanzleien kontaktiert, doch sei ihm gesagt worden, "dass die nichts gegen die Kirche machen wollen", so Weyrauch. Franz Josef Freericks ist "erstaunt, dass in dieser Art und Weise das Engagement von Kindern diskreditiert wird, die sich für Kinder in aller Welt einsetzen".

Christina Weyand, Pressereferentin beim Erzbistum Köln, ist keine vergleichbare Beschwerde geläufig. Thomas Römer, Sprecher des bundesweit für die Sternsingeraktionen zuständigen Kindermissionswerks, kennt nur einen ähnlich gelagerten Fall aus Münster. Dennoch: "Dass jemand den Klageweg gehen möchte, ist mir aus dem Zeitraum, den ich überschauen kann, nicht bekannt", sagt Römer. Uneinigkeit herrscht auch angesichts der Frage, wie sich denn die Mieter im Haus verhalten haben. "Nach meinen Informationen haben die Bewohner keine Einwände gehabt und es sogar begrüßt", sagt Franz Josef Freericks. Das kann sich Josef Weyrauch nicht vorstellen, demzufolge seine Mieter in dieser Frage seine Meinung teilten und wie er keine Inschriften am Haus wünschten.

Die gängige "Sternsinger-Praxis" weckt daran Zweifel. Schließlich schreiben die Kinder die Buchstaben CMB (Christus Mansionem Benedicat - Christus segne dieses Haus) samt der Jahreszahl nicht heimlich an die Häuserwände, wie auch Thomas Römer bestätigt. Nach dem Klingeln singen die Sternsinger zunächst, berichten über ihr Anliegen und beschriften erst dann die Wände - was demjenigen, der dies partout nicht will, genügend Zeit ließe, dies auch deutlich zu machen. Im Fall von Weyrauchs Häusern scheint kein Widerspruch erhoben worden zu sein. Jedenfalls finden sich die gut lesbaren Schriftzüge an beiden Hauseingängen.

Josef Weyrauch fürchtet derweil schon die Sternsinger im kommenden Jahr: Denn ihm gehöre auch noch ein weiteres Haus, dessen Verklinkerung 50.000 Euro gekostet habe. Die bloße Vorstellung, auch hier bald den Segensspruch der Sternsinger zu lesen, bringt ihn schon jetzt in Rage.

(RP)
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