Meerbusch Hartz IV: Mehr Sanktionen

Meerbusch · Die Zahl der Strafen gegen Meerbuscher Hartz-IV-Empfänger ist sprunghaft um fast ein Drittel gestiegen. Grund sind vor allem nicht wahrgenommene Termine. Im Schnitt wurden Leistungen monatlich um 114 Euro gekürzt.

 Hartz-IV-Sanktionen: Die Zahlen für Meerbusch im Überblick.

Hartz-IV-Sanktionen: Die Zahlen für Meerbusch im Überblick.

Foto: ddp

Die Jobcenter haben ein Problem: Eine Minderheit von Hartz-IV-Empfängern hält sich nicht an die Regeln, ignoriert Termine oder möchte bestimmte Arbeiten nicht machen. Das wird in Zeiten der brummenden Konjunktur besonders deutlich. Im Jahresvergleich 2011 zu 2010 stieg allein in Meerbusch die Zahl der vom Jobcenter gegen Hartz-IV-Empfänger verhängten Strafen um fast ein Drittel (32,2 Prozent) auf 464. Der Kreisdurchschnitt lag lediglich bei einer Steigerung von 13,6 Prozent. Einige Empfänger wurden mehrfach hintereinander mit Sanktionen belegt. In Meerbusch gibt es rund 1300 Bedarfsgemeinschaften, in denen jeweils einer oder mehrere Hartz-IV-Bezieher leben.

Dass jemand sich absolut verweigert, "ist nicht der Fall", sagt der stellvertretende Geschäftsführer des Jobcenters im Rhein-Kreis Neuss, Ulrich Hartz. "Die allermeisten unserer Kunden wollen arbeiten", betont er, "sie nehmen unsere Angebote wahr und halten sich an getroffene Absprachen." Die Leistungen wurden den Angaben des Jobcenters zufolge im Schnitt um 114 Euro monatlich gekürzt. Der überwiegende Teil der Sanktionen (264 oder 57 Prozent) betrifft nicht eingehaltene Termine.

Erscheint ein Arbeitsloser unentschuldigt nicht im Jobcenter, bekommt er zehn Prozent weniger Geld. Um 30 Prozent (bei wiederholtem Fehlverhalten auch 60 bis 100 Prozent) wird die Regelleistung gekürzt, wenn jemand sich weigert, eine zumutbare Arbeits- oder Ausbildungsstelle anzunehmen oder bei Fortbildungsmaßnahmen ohne Grund fehlt. Entsprechende Strafen musste das Jobcenter im vergangenen Jahr in 46 Fällen verhängen, etwa ebenso viele wie im Vorjahr.

Ulrich Hartz begründet den Anstieg mit der positiven wirtschaftlichen Entwicklung. "Wir haben deutlich mehr Stellen angeboten als zuvor." Es habe mehr Termine gegeben und mehr Gespräche in den Jobcentern. Entsprechend sei auch die Zahl derer gestiegen, die wegen Verweigerung mit Sanktionen belegt worden sind.

Prinzip "Fördern und Fordern"

Mit besonders harten Strafen müssen Jugendliche, beziehungsweise Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren rechnen. Halten sie sich nicht an Absprachen oder verweigern sich, wird ihnen (immer nach einer Anhörung) laut dem Jobcenter-Leiter der gesamte Regelsatz von 364 Euro gestrichen. "Das ist vom Gesetzgeber so vorgegeben, um das Prinzip ,Fördern und Fordern' zu stärken", sagt Hartz: "Das kommt gehäuft vor. Wir müssen das intensiv nutzen."

Völlig mittellos sind die Betroffenen aber auch dann nicht: Miete und Nebenkosten werden weiterhin gezahlt. Außerdem stellt das Jobcenter Lebensmittelgutscheine aus.

(RP)
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