Kurioser Prozess in Hamm Makler mit Taschenrechner in der Hand geblitzt
Hamm · Ist ein Taschenrechner am Steuer genauso verboten wie ein Handy am Steuer? Diese Frage muss nun der Bundesgerichtshof klären. Ein Mann war im Kreis Soest geblitzt worden, während er seine Provision ausrechnete.
Das Amtsgericht Lippstadt hatte den Makler im vergangenen Februar zu einer Geldstrafe von 147,50 Euro wegen „Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit“ und „verbotswidriger Benutzung des Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer“ verurteilt. Dagegen hatte der Mann Rechtsbeschwerde eingelegt und sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg berufen, wonach ein Taschenrechner nicht unter diese „Verbotsnorm“ falle.
Das OLG Hamm als nächst höhere Instanz war jedoch der Meinung, dass ein elektronischer Taschenrechner ein elektronisches Gerät sei und damit der Information diene. Laut Straßenverkehrsordnung darf ein solches Gerät nicht von einem Fahrzeugführer genutzt werden. Weil die beiden Oberlandesgerichte in Oldenburg und Hamm damit unterschiedliche Auffassungen vertreten, muss jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden.