Urteil in Hamm Arzt soll 400.000 Euro für geschädigtes Kind zahlen

Hamm · Ein Gynäkologe ist vom Oberlandesgericht in Hamm verurteilt worden. Er soll trotz diverser Warnzeichen einer Schwangeren unzureichend geholfen haben. Ihr Kind war mit schweren Behinderungen zur Welt gekommen.

 Das Oberlandesgericht in Hamm (Archiv).

Das Oberlandesgericht in Hamm (Archiv).

Foto: dpa, cas dul

Das Oberlandesgericht Hamm hat wegen eines Behandlungsfehlers einem neun Jahre alten gehirngeschädigten Kind 400.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Gynäkologe habe vor der Geburt im November 2008 nach mehreren Warnzeichen nicht dafür gesorgt, dass die Mutter schnellstmöglich in ein Krankenhaus komme, teilte das OLG am Donnerstag in Hamm mit. Das Kind kam wegen einer Unterversorgung mit Sauerstoff mit schweren Behinderungen auf die Welt und wird immer auf Hilfe angewiesen sein. Das Urteil (Az. 3 U 63/15) ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht befand, der Arzt hätte die Aufzeichnung der Herzschlagfrequenz und Wehentätigkeit, wo sich Probleme abzeichneten, nach Beendigung innerhalb von bis zu 20 Minuten ansehen müssen.
Tatsächlich sichtete der Arzt die Daten laut Gerichtsmitteilung erst nach etwa 50 Minuten und machte dann eine Ultraschall-Untersuchung. Er hätte anschließend die Mutter "schnellstmöglich" in eine nahegelegene Entbindungsklinik einweisen müssen, befanden die Richter. Stattdessen fuhr die Frau zunächst mit dem eigenen Auto nach Hause.

Wegen der "grob fehlerhaften" Behandlung sei das Kind mit einer Verzögerung von 45 Minuten entbunden worden, was für den Hirnschaden mitursächlich geworden sei, urteilte der 3. Zivilsenat des OLG.

(sef/lnw)
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