Streit um Hambacher Forst RWE will vor Rodungen Gerichtsurteil abwarten

Münster/Kerpen · Für den Braunkohleabbau will RWE einen großen Teil des Hambacher Forstes abholzen. Unter bestimmten Bedingungen ist der Energiekonzern aber bereit, nicht vor Mitte Oktober damit anzufangen.

Hambacher Forst: Bilder der Räumung der Barrikaden vom September 2018
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Polizei rückt in besetzten Hambacher Forst vor

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Foto: dpa/Oliver Berg

Der Energiekonzern RWE hat nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Darin sei erklärt worden, die Entscheidung der Richter über die Rechtmäßigkeit der Rodungen im Hambacher Forst abzuwarten. Längstens wolle RWE demnach aber bis zum 14. Oktober warten, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag.

Das Gericht hatte nach eigenen Angaben nach einer solchen Zusage gefragt, weil es verhindern will, dass im Hambacher Forst schon vor dem Beschluss Fakten geschaffen werden. Nach bisheriger Lage hätte RWE schon ab dem 1. Oktober mit dem Abholzen beginnen können - ob das Gericht bis dahin entschieden hat oder nicht. Der Energiekonzern will für den Braunkohleabbau einen großen Teil des Waldes roden.

Die Richter in Münster müssen in dem Eilverfahren entscheiden, ob RWE für den Braunkohleabbau mehr als 100 von den bisher verbliebenen 200 Hektar des Waldes abholzen darf. Der Umweltverband BUND will das per vorläufigem Rechtsschutz verhindern. Die Richter in der Vorinstanz hatten sich der Sichtweise des BUND nicht angeschlossen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln verstößt die geplante Rodung nicht gegen europäisches Naturschutzrecht.

Mitarbeiter von RWE hatten am Mittwoch damit begonnen, Barrikaden im Hambacher Forst abzubauen. Dabei wurden sie von Hunderten Polizisten beschützt. Der Einsatz endete am Donnerstag. Der Energiekonzern habe die Räumungsaktionen abgeschlossen, sagte ein Polizeisprecher. „Deswegen ist auch für uns der Einsatz beendet.“

(wer/dpa)
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