Auf Antrag des BUND Gericht stoppt vorerst Rodung im Hambacher Forst

Münster · Die Rodungen im Hambacher Forst müssen vorerst gestoppt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Die Richter entsprachen damit am Freitag in einem Eilverfahren dem Antrag des Umweltverbandes BUND.

Hambacher Forst: So leben die Aktivisten in ihren Baumhäusern
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So leben die Aktivisten in ihren Baumhäusern im Hambacher Forst

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Foto: dpa/Jana Bauch

Überraschende Wende im Streit um die geplante Abbaggerung des Hambacher Forstes: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschied am Freitag in einem Eilbeschluss, dass die RWE Power AG das Waldgebiet am Niederrhein vorläufig nicht abholzen darf. Das Verbot gilt so lange, bis über die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 für den Braunkohletagebau Hambach entschieden ist (AZ: 11 B 1129/18). Der Beschluss erging einen Tag nach dem Verbot einer für Samstag geplanten Großdemonstration am Hambacher Forst, bei der bis zu 20.000 Menschen gegen die drohende Rodung des Waldes protestieren wollen.

Die Oberverwaltungsrichter verwiesen darauf, dass die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde die Umsetzung des Hauptbetriebsplans für die Jahre 2018 bis 2020 zunächst angeordnet hatte. RWE hätte den Hambacher Forst deshalb weiter roden dürfen. Um das zu verhindern, beantragte der BUND NRW, der gegen den Hauptbetriebsplan Klage erhoben hat, die Gewährung von Eilrechtsschutz. Das lehnte das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss von Ende Juli ab. Dagegen legte der BUND beim Oberverwaltungsgericht erfolgreich Beschwerde ein. Die aufschiebende Wirkung der am Verwaltungsgericht Köln anhängigen Klage sei damit wieder hergestellt, hieß es.

Der Rechtsstreit um die Rodung wird sich nun voraussichtlich über Monate hinziehen - möglicherweise sogar über Jahre. „Es ist nicht zu erwarten, dass im Hauptsacheverfahren innerhalb weniger Wochen eine Entscheidung fallen wird“, sagte eine Sprecherin des Kölner Verwaltungsgerichts unserer Redaktion. Selbst ein mehrjähriger Rechtsstreit lasse sich nicht ausschließen. Im Hauptsacheverfahren, das am Kölner Verwaltungsgericht anhängig ist, sei unter anderem zu klären, ob noch Beweise erhoben werden müssten, die möglicherweise auch Gutachten nach sich ziehen. Gegen die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts könne dann wiederum rechtlich vorgegangen werden, sagte die Sprecherin.

Zur Begründung des Beschlusses vom Freitag erklärte der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts, dass der Ausgang des Klageverfahrens offen sei. Es müsse geklärt werden, ob der Hambacher Forst, obwohl er der EU-Kommission bisher nicht nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemeldet worden sei, wegen des Vorkommens etwa der Bechsteinfledermaus oder des dortigen Waldes dem Schutzregime für „potenzielle FFH-Gebiete“ unterliege. Mit der Umsetzung des Hauptbetriebsplans und der Rodung des Hambacher Forstes würden dagegen „vollendete, nicht rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen“, betonten die Richter.

Unterdessen gibt es Streit um die für Samstag geplante Großdemonstration am Hambacher Forst unter dem Motto „Kohle stoppen - Wald retten!“. Die Organisatoren sowie die Linkspartei und die Grünen kritisierten die Entscheidung der Polizei Aachen, die die Demonstration am Donnerstagabend aus Sicherheitsgründen untersagt hatte. „Diese willkürliche Entscheidung attackiert das Versammlungsrecht“, erklärten die Organisatoren, zu der neben der lokalen Initiative „Buirer für Buir“ mehrere Umweltverbände gehören. Sie kündigten Eilanträge vor dem Verwaltungsgericht Aachen und dem Bundesverfassungsgericht an. Das Gericht in Aachen bestätigte am Freitagvormittag den Eingang. Mit einer Entscheidung wurde für den Nachmittag gerechnet.

Die Grünen-Fraktion im Landtag appellierte an die nordrhein-westfälische Landesregierung, „mit allen Beteiligten nach einer Möglichkeit zu suchen, die friedliche Demonstration am Samstag stattfinden zu lassen“. Es dürfe nicht der der Eindruck entstehen, dass „in NRW die grundgesetzlich verbriefte Versammlungsfreiheit auf Geheiß von RWE eingeschränkt wird“. Lorenz Gösta Beutin, Energie- und Klimapolitiker der Linken im Bundestag, erklärte, dass die Begründung der Polizei Aachen einer richterlichen Prüfung nicht standhalten werde.

Zugleich wurde die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von den Tagebaugegnern begrüßt. Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser bewertete den Eilbeschluss als „Meilenstein für die Anti-Kohle-Bewegung“. Die Entscheidung gebe der sogenannten Kohlekommission „den nötigen Raum für ihre eigentliche Arbeit“. Nun könne ein Fahrplan ausgearbeitet werden, um bis 2020 den Ausstieg aus Braunkohleverstromung zu erreichen.

Bis 2040 plant der Essener Energiekonzern im Hambacher Forst den Abbau von insgesamt 2,4 Milliarden Tonnen Braunkohle. Die mit Besetzungen verbundenen Proteste gegen die Abholzung eines derzeit noch verbliebenen Waldstücks gelten als Sinnbild für den Widerstand gegen den Kohle-Abbau in Deutschland.

(csr/epd)
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