Wald-Rodung Naturschutz-Bund klagt wieder gegen Tagebau Hambach

Düsseldorf · Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) will mit seiner am Freitag eingereichten neuen Klage den Braunkohletagebau Hambach stoppen und den Wald retten.

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen hat nach eigenen Angaben beim Verwaltungsgericht Köln die Aufhebung des unlängst zugelassenen Hauptbetriebsplans bis 2020 beantragt, wie der BUND am Freitag mitteilte. Zentraler Streitpunkt in der neuen rechtlichen Auseinandersetzung ist weiterhin die Frage, ob die Restflächen des Hambacher Waldes nach europäischen Kriterien schützenswert ist.

Die Aktivisten im Hambacher Forst
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Foto: Bretz, Andreas

Die Bergbaubehörde Arnsberg war bei der Zulassung des Hauptbetriebsplans einem von RWE in Auftrag gegebenen Gutachten gefolgt. Danach ist das uralte Waldgebiet am Tagebaurand nach europäischen Kriterien nicht schutzwürdig. Die Rodungen dürfen nach der Entscheidung am 1. Oktober fortgesetzt werden.

Dagegen hatte der BUND in einem früheren Eilverfahren mit einem Gutachten dargelegt, dass das Gebiet die Schutz-Kriterien für ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet erfülle. Wegen der Wochenstuben, in denen die streng geschützte Bechsteinfledermaus ihre Jungen großziehe, müsse der Hambacher Wald "zwingend" als Schutzgebiet gemeldet werden. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Anhaltspunkte dafür gesehen, dass der Wald potenzielles Schutzgebiet ist und in dem Fall nicht zerstört werden darf.

(sef/lnw)
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