Straße wie im Horrorfilm „Es“ Unbekannte binden in Duisburg rote Luftballons an Gullydeckel

Duisburg · Kehren an Halloween die Horror-Clowns zurück? Das könnte man meinen, wenn man in der Nacht auf einer Straße in Duisburg-Homberg unterwegs war – denn dort prangten rote Luftballons vor den Häusern. Auch in Hilden wurde ein Jugendlicher von zwei Maskierten bei einem Raubversuch verletzt.

So gruselig begann der Tag von Manuel H.: Wie im Horrorfilm „ES“ warteten rote Luftballons am Straßenrand.

So gruselig begann der Tag von Manuel H.: Wie im Horrorfilm „ES“ warteten rote Luftballons am Straßenrand.

Foto: Manuel H.

Als Manuel H. am frühen Montagmorgen durch seine Straße in Duisburg-Homberg fährt, sieht er plötzlich mehrere rote Luftballons, die an einem dünnen Faden befestigt sind und etwa anderthalb Meter über dem Boden schweben. Angebracht sind sie unter anderem vor Wohnhäusern am Straßenrand. „Ich hatte zuerst gedacht, dass die Stadt damit Gullydeckel markiert hat, damit da niemand reinfällt, weil hier so viel Laub liegt“, sagt H.

Mit einer städtischen Vorsichtsmaßnahme haben die roten Ballons allerdings nichts zu tun – sondern mit Halloween. Unbekannte haben sie wohl in Anlehnung an den Horrorfilm „ES“ an der Straße montiert. Dabei handelte es sich zwar offenbar nur um einen Spaß, den aber nicht alle lustig finden. Die Ballons sind in dem Film das Markenzeichen des Horrorclowns Pennywise. In den USA versetzten die Ballons vor einigen Jahren einige Menschen in Angst und Schrecken – und auch die Polizei fand die Aktion nicht lustig. Zuletzt waren die Ballons an Halloween vereinzelt vor fünf Jahren zu sehen gewesen, als eine Neuauflage des Blockbusters in den Kinos lief. Danach hörte der Spuk wieder auf. Laut Polizei ist das Aufhängen der Ballons nicht verboten.

Auf der Facebook-Seite des Duisburger Stadtteils wird schon eifrig über die Ballons diskutiert – die meisten nehmen die Aktion mit Humor. „Witzig“, meint er. „Ich würde sagen, Pennywise ist unterwegs“, schreibt ein anderer. „ES war da“, ist sich eine weitere Userin sicher.

Infolge des Films kam es vor einigen Jahren auch in NRW auch zu Attacken von Horror-Clowns. So wurden landesweit Passanten von Unbekannten mit Clowns-Masken überfallen und zum Teil auch verletzt. Am vergangenen Samstag wurde nun in Hilden ein 17-Jähriger bei einem Raubversuch durch einen Schlag ins Gesicht leicht verletzt. Bei den Angreifern soll es sich laut Polizei úm etwa zwölf Jahre alte Jungen landeln. Auffällig waren demnach ihre schwarzen Halloween-Masken. Die Polizei bittet nun um Zeugenhinweise.

Wer an Halloween von einem Horrorclown, Zombie und „Squid-Game“-Aufseher heftig erschreckt, verfolgt, bedroht oder sogar angegangen wird, sollte die Polizei unter 110 alarmieren. Denn Menschen – auch nur zum Schein – mit Hammer, Messer oder sonstigen Gegenständen zu bedrohen, ist strafbar. Insbesondere dann, wenn sich der Bedrohte aus Angst in eine gefährliche Situation begibt – beispielsweise im Straßenverkehr. Der Täter haftet dann straf- und zivilrechtlich für die Folgen. Sollte das Opfer durch den Schreck gar einen Herzinfarkt erleiden, lautet der Tatbestand womöglich fahrlässige Körperverletzung oder Tötung. „Das hat mit Spaß nichts mehr zu tun“, sagt Erich Rettinghaus, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in NRW. „Wer fremde Personen, die es zudem auch nicht wollen, so heftig erschreckt, muss mit Strafen rechnen.“, sagt er.

NRW-Innenminister Herbert Reul warnt (CDU) davor, an Halloween mit echt aussehenden Schusswaffen loszuziehen. Dann dürfe man sich über Ärger mit der Polizei nicht wundern. „Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich nicht streiten – auch nicht an Halloween. Und so ist gegen Gruselmasken, Plastikäxte und Gummidolche sicher nichts einzuwenden“, sagte Reul der „Deutschen Presse-Agentur“. „Wer aber glaubt, sich mit täuschend echt aussehenden Schusswaffen auf den Weg machen zu müssen, darf sich über Polizeikontrollen und eine Anzeige nicht wundern“, so der Minister weiter. Denn: Das Waffengesetz verbiete das Mitnehmen von sogenannten Anscheinswaffen.

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