Verwendung von Nazi-Symbolen Vorwürfe gegen Mitarbeiter der Stadt Hagen – Ku-Klux-Klan-Szene nachgestellt

Hagen · Gegen zwei Ordnungsamt-Mitarbeiter der Stadt Hagen wird wegen möglicher Verwendung von Nazi-Symbolen ermittelt. Nun tauchten neue Vorwürfe auf - einer der Männer soll auf seinem Schreibtisch eine Hinrichtungsszene nachgestellt haben.

 Gegen zwei Mitarbeiter der Stadt Hagen wird ermittelt - sie sollen Nazi-Symbole verwendet haben (Symbolbild).

Gegen zwei Mitarbeiter der Stadt Hagen wird ermittelt - sie sollen Nazi-Symbole verwendet haben (Symbolbild).

Foto: dpa/Silas Stein

Bei den Ermittlungen gegen zwei Ordnungsamt-Mitarbeiter der Stadt Hagen wegen möglicher Verwendung von Nazi-Symbolen sind neue Vorwürfe aufgetaucht: Auf dem Schreibtisch von einem der beiden Mitarbeiter soll eine Hinrichtungsszene im Stil des Ku-Klux-Klan-Geheimbundes inszeniert worden sein.

Entsprechende Hinweise seien Teil der noch laufenden Ermittlungen gegen die beiden Männer, bestätigte ein Sprecher der Hagener Staatsanwaltschaft am Freitag mehrere Medienberichte. Die beiden Mitarbeiter seien seit Beginn der Ermittlungen im Dezember 2021 vom Dienst freigestellt, sagte ein Sprecher der Stadt Hagen.

Ein Foto der Inszenierung zeigt laut Medienberichten zwei Schoko-Nikoläuse mit typischen weißen Ku-Klux-Klan-Mützen vor einem weißen Kreuz und einen entkleideten und enthaupteten Schoko-Weihnachtsmann. Das sei völlig geschmacklos, aber für sich genommen wohl nicht strafbar, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Allerdings runde es die übrigen Ermittlungen in der Sache ab.

Die beiden Männer werden verdächtigt, ein als „Passierschein“ überschriebenes Papier mit Nazi-Symbolen hergestellt oder verwendet zu haben. Auf dem Papier ist „Führerhauptquartier“ zu lesen, es ist zudem mit Hakenkreuz und Reichsadler versehen und gezeichnet mit „Adolf H.“. Es werde geprüft, ob es „öffentlichkeitswirksam“ geworden ist, also davon öffentlich Gebrauch gemacht wurde, hatte die Staatsanwaltschaft Hagen dazu im Dezember 2021 mitgeteilt. Das Verwenden und Verbreiten von Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen ist strafbar.

(toc/dpa)
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