Prozessbeginn in Hagen Anschlag auf Synagoge geplant? 17-jähriger Angeklagter schweigt

Hagen · In Hagen hat der Prozess um einen angeblich geplanten Anschlag auf die örtliche Synagoge begonnen. Die Verhandlung gegen den 17-jährigen Syrer könnte schneller zu Ende gehen als ursprünglich geplant.

 Am 16.09.2021 hat die Polizei den Verdächtigen in Hagen festgenommen.

Am 16.09.2021 hat die Polizei den Verdächtigen in Hagen festgenommen.

Foto: dpa/Alex Talash

Die Festnahme erfolgte an Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag. Polizeibeamte in Hagen überwältigten an jenem 16. September 2021 einen jungen Syrer. Doch hatte er wirklich vor, noch am selben Tag einen Sprengstoffanschlag auf die Hagener Synagoge zu verüben? Diese Frage beschäftigt seit Freitag das Landgericht in der am Rand des Ruhrgebiets gelegenen Stadt. Die Verhandlung findet komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem inzwischen 17 Jahre alten Angeklagten die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Der Jugendliche soll spätestens seit August 2021 Kontakt zu einem Mann namens Abu Harb gehabt haben. Laut Anklage erhielt der junge Syrer von dem Erwachsenen über den Kurznachrichten-Kanal „Telegram“ eine Anleitung für den Bau einer Bombe. „Abu Harb“ bedeutet aus dem Arabischen übersetzt „Vater des Krieges“.

Letztendlich soll der Angeklagte aber keine konkreten Schritte für einen Bombenanschlag unternommen haben. Sprengstoff oder andere Materialien, die für den Bau einer Bombe erforderlich wären, wurden bei ihm offenbar nicht gefunden.

Zu Prozessbeginn am Freitag zogen sich alle Beteiligten im Anschluss an die Verlesung der Anklageschrift zu einem Rechtsgespräch zurück. Ob darin über das mögliche Aussageverhalten des 17-Jährigen gesprochen wurde, ob sogar schon konkrete Strafhöhen für den Fall eines Geständnisses in den Raum gestellt wurden, wurde anschließend nicht bekannt. Dazu könne er keine Angaben machen, sagte Gerichtssprecher Marcus Teich am Rande des Prozesses. „Der Angeklagte hat jetzt aber Gelegenheit, mit den Verteidigern sein Aussageverhalten festzulegen.“

Kommt eine Einigung zustande, könnte diese den Prozess erheblich abkürzen. Wenn nicht, gelten die bisherigen Planungen der Strafkammer weiter. Diese sehen ein Urteil nicht vor Ende April vor. Theoretisch könnten die Richter für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat eine Jugendstrafe von bis zu fünf Jahren verhängen. Aber auch weitaus mildere Sanktionen sind natürlich denkbar.

(ldi/dpa)
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