Psychisch kranker Häftling Otto Krüger geflohen Was den Maßregelvollzug vom Gefängnis unterscheidet

Düsseldorf/Köln · Immer, wenn einem psychisch kranken Straftäter die Flucht gelingt, werden die Sicherheitsmaßnahmen der Klinik infrage gestellt. Aber wie funktioniert der sogenannte Maßregelvollzug eigentlich, und wie lange dauert es, bis ein Patient ohne Aufsicht „raus“ darf?

 Die LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne umgibt eine fünfeinhalb Meter hohe Betonmauer.

Die LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne umgibt eine fünfeinhalb Meter hohe Betonmauer.

Foto: LWL/Wieland

Der bei einem Ausgang entflohene 67-Jährige Otto Krüger hat die Debatte um Freigänge im Maßregelvollzug erneut entfacht. Der Mann hatte 1998 seine Nachbarin im Alkoholrausch zu Tode getreten. Seit 1999 sitzt er im Maßregelvollzug, seit 2001 in der forensischen Klinik in Köln. 2014 war er schon einmal während eines begleiteten Besuchs eines Weihnachtsmarktes geflohen.

Uwe Dönisch-Seidel, Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug, hält den Freigang des Flüchtlings auch im Rückblick nicht für fahrlässig. Er sagt: „Die letzte Flucht liegt fast fünf Jahre zurück. Während dieser Flucht kam es auch nicht zu weiteren Straftaten. Es geht auch nicht um einen Mörder oder einen Serienkiller, der Mann wurde wegen Totschlag verurteilt.“ Vor diesem Hintergrund sei die Verhältnismäßigkeit zu bewerten. Schließlich habe auch dieser Mann einen Anspruch auf Resozialisation. Den Ausflug am Wochenende habe er sich mit vorherigem Wohlverhalten erarbeitet.

Wer kommt in den Maßregelvollzug?

Im Gegensatz zum Gefängnis werden im Maßregelvollzug Straftäter untergebracht, die vermindert schuldfähig oder schuldunfähig sind. Dies ist dem Gesetz nach dann der Fall, wenn der Täter an einer psychischen oder einer Suchtererkrankung leidet und diese der Grund für die begangene Straftat ist. Ob jemand vermindert schuldfähig ist, muss ein Gutachten klären. Ein Richter muss daraufhin anordnen, dass der Täter in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht wird.

Warum gibt es den Maßregelvollzug?

Der Ansatz des Maßregelvollzugs ist grundsätzlich die Verbindung von Freiheitsentzug und Therapie. Der Gefangene soll seine Zeit nicht einfach absitzen wie im Gefängnis. Ziel ist, den Inhaftierten zu behandeln und wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Dem NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zufolge gelingt dies in etwa 80 Prozent der Fälle.

Wie lange bleiben Straftäter in Haft?

Während Suchtkranke nicht unbefristet lange in der Einrichtung gehalten werden können, kann es sein, dass psychisch Kranke den Rest ihres Lebens dort verbringen müssen. „Bei Suchterkrankten gibt es eine klare Struktur der Behandlung, in der Regel ist diese nach zwei bis drei Jahren abgeschlossen“, sagt Dönisch-Seidel. Bei psychisch Erkrankten könne eine solche Vorhersage nicht getroffen werden, da nicht jede Erkrankung behandelbar sei.

Wo gibt es in NRW entsprechende Kliniken?

In NRW stehen an 14 Standorten spezielle Kliniken für den Maßregelvollzug: in Haldem, Rheine, Münster, Bedburg-Hau, Lippstadt, Herne, Marsberg, Dortmund, Essen, Duisburg, Viersen, Langenfeld, Köln und Düren. Weitere fünf Standorte sind in Planung in Hörstel, Haltern am See, Lünen, Wuppertal und Reichshof.

Wann darf ein Patient die Klinik verlassen?

Die Haftbedingungen eines Patienten können in fünf Stufen gelockert werden. Zwischen jeder Lockerung stehen in der Regel sechs bis zwölf Monate der Beobachtung, ob der Patient mit den neuen Anforderungen zurechtkommt.

  1. Freigang unter Aufsicht Zunächst darf der Patient nur das Gebäude verlassen und auf das Klinikgelände. Begleitet wird er dabei von ein bis zwei Mitarbeitern.
  2. Freigang in der Gruppe unter Aufsicht Zwei bis drei Patienten, die gut miteinander auskommen, dürfen gemeinsam und unter Aufsicht auf das Klinikgelände.
  3. Freigang außerhalb des Klinikgeländes unter Aufsicht Die Patienten besuchen Orte in der näheren Umgebung der Klinik. Dabei üben sie zunächst einfache Dinge des Alltags: Fahrkarten kaufen, mit dem Bus fahren, Kleidung einkaufen. „Der Einkauf ist eine gute Gelegenheit, sich einen Wunsch zu erfüllen“, erklärt Dönisch-Seidel.
  4. Unbegleiteter Ausgang Der Freigang ohne Aufsicht ist mit festen Zeiten und konkreten Zielen verbunden. Im Strafvollzug kommt er öfter zum Einsatz als im Maßregelvollzug. Der Freigänger muss zu einer bestimmten Uhrzeit wieder zurück in der Klinik sein. Bei einer Verspätung von wenigen Minuten werde bereits die Polizei alarmiert. Dönisch-Seidel sagt: „Diese Stufe ist für manche Patienten eine Gelegenheit, ihre Familie zu sehen.“ Auch könne der Besuch einer Arbeitsstätte oder einer Teestube auf dem Plan stehen.
  5. Beurlaubung Mit der vorübergehenden Unterbringung in einem Heim oder auch in der eigenen Wohnung werden Patienten in der Regel auf die Entlassung vorbereitet.

Wer entscheidet, wann ein Häftling raus darf?

Der Anspruch auf gelockerte Haft ist zwar gesetzlich festgelegt, die Entscheidung dazu treffen aber letztlich die Pfleger und Ärzte der Klinik. Sie beraten sich für jeden Patienten ein bis zweimal im Jahr. Funktioniert etwa das Zusammensein mit anderen nicht, kann auch wieder eine Stufe zurückgegangen werden. Alle Freigänge außerhalb des Klinikgeländes werden zusätzlich der örtlichen Polizei gemeldet.

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